Die Europäische Union plant eine Neuregelung des Insolvenzverfahrens

VonClaudius Finkbeiner

Die Europäische Union plant eine Neuregelung des Insolvenzverfahrens

Die Europäische Union plant eine Neuregelung des Insolvenzverfahrens mit einer Verkürzung der Dauer bis zur Restschuldbefreiung. Durch die Schaffung einer einheitlichen europäischen Regelung wird der gängigen Praxis, Insolvenzverfahren wegen der kürzeren Laufzeit ins Ausland zu verlagern ein Riegel vorgeschoben.

Da diese Verlagerung ins Ausland erhebliche rechtliche Risiken für alle Beteiligten mit sich gebracht hat, ist die Verkürzung der Verfahrensdauer eindeutig zu begrüßen.

Lassen Sie sich beraten, ob sich ein Abwarten bis zur Neuregelung für Sie lohnt.

http://www.taz.de/EU-will-Privatinsolvenzen-neu-regeln/!5570007/

Über den Autor

Claudius Finkbeiner Rechtsanwalt

Herr Finkbeiner ist seit dem Jahr 2009 als Rechtsanwalt tätig. Sein Schwerpunkt liegt im wirtschaftsrechtlichen Bereich, insbesondere im Insolvenz-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie im Vergaberecht. Herr Finkbeiner berät und vertritt Unternehmen in der Krise, ebenso wie Geschäftsführer, Gläubiger und andere Beteiligte im Insolvenzverfahren und gegen Insolvenzverwalter. Herr Finkbeiner ist ein erfahrener Prozessanwalt im Wirtschaftsrecht und Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen.

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