Die Europäische Union plant eine Neuregelung des Insolvenzverfahrens mit einer Verkürzung der Dauer bis zur Restschuldbefreiung. Durch die Schaffung einer einheitlichen europäischen Regelung wird der gängigen Praxis, Insolvenzverfahren wegen der kürzeren Laufzeit ins Ausland zu verlagern ein Riegel vorgeschoben.
Da diese Verlagerung ins Ausland erhebliche rechtliche Risiken für alle Beteiligten mit sich gebracht hat, ist die Verkürzung der Verfahrensdauer eindeutig zu begrüßen.
Lassen Sie sich beraten, ob sich ein Abwarten bis zur Neuregelung für Sie lohnt.
http://www.taz.de/EU-will-Privatinsolvenzen-neu-regeln/!5570007/
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