Als Anwaltskanzlei haben wir einen unserer Schwerpunkte auf die Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen gesetzt. Dies betrifft nicht nur unser Kerngeschäft, die Beratung und Vertretung in Krise und Konflikt, sondern auch aktuelle rechtliche Themen und Herausforderungen wie das Transparenzregister. Grundlage ist das Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) am 08.01.2021. Aufgrund dieses neuen Gesetzes sind nun zahlreiche Unternehmen verpflichtet, verschiedene Daten an den Bundesanzeigerverlag zu melden. Diese Meldepflicht betrifft jedoch nicht jedes Unternehmen. Das Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmeregelungen vor.

Je nach Rechtsform bestehen zudem unterschiedliche Fristen. Das Gesetz sieht eine zeitlich gestaffelte Meldepflicht vor, die sich nach der Rechtsform des Meldepflichtigen richtet und unterschiedliche Übergangsfristen vorsieht, soweit nicht bereits vor Inkrafttreten des TraFinG eine Registrierungspflicht bestand:

• Bis zum 31.03.2022 sind AG, SE oder KGaA einzutragen
• Bis zum 30.06.2022 sind GmbH, Genossenschaft, Europäische Gesellschaft oder Partnerschaft einzutragen
• Bis zum 31.12.2022 alle anderen Fälle

Selbstverständlich möchten unserer Mandanten sich gesetzeskonform verhalten, zugleich haben viele jedoch den Wunsch, nicht mehr Informationen zu veröffentlichen als unbedingt erforderlich. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Unternehmen eintragungspflichtig ist und welchem Umfang Informationen veröffentlicht werden müssen. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die entsprechenden Anmeldungen.

Kommen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Mit uns durch Krise und Konflikt

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