Effiziente Abwehr von Haftungsansprüchen

Die Abwehr von Haftungsansprüchen, die von Insolvenzverwaltern gegen Geschäftsführer erhoben werden, gehört den wesentlichen Kompetenzen unserer Partnerschaft mit RA Druckenbrodt als Spezialist für Zivilprozessrecht und RA Finkbeiner als Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Sie sind als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in der Krise ganz besonders von einer eventuellen Haftung bedroht. Nach Eintritt der Insolvenzantragsreife und damit Ihrer Pflicht als Geschäftsführers einen Insolvenzantrag zu stellen, haften Sie persönlich für zahlreiche Zahlungen, die die Gesellschaft noch leistet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zahlungen durch Sie selbst vorgenommen worden sind. Bei einer nur wenige Wochen verspäteten Antragstellung kann dies ein Haftungsvolumen im hohen fünf- oder sechsstelligen Bereich mit sich bringen. Unsere wesentliche Kompetenz bei diesen Szenarien liegt sowohl in der Abwehr als auch in der Vorbeugung:

  1. Wir unterstützen Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Abwehr von Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung.
  2. Wir beraten Sie präventiv in der Krisensituation Ihres Unternehmens, um solche Haftungsansprüche zu vermeiden.

Rufen Sie uns gerne unverbindlich unter 040 22 86 55 320 an, wir bewerten mit Ihnen zusammen frühzeitig die relevanten Fragen und sichern Ihnen so die Handlungsfähigkeit.

Wenn die Forderung des Insolvenzverwalters schon im Raum steht, stellen wir uns vor Sie. Wir sind aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Lage zu beurteilen, inwieweit sich ein eventueller Anspruch ganz abwehren oder reduzieren lässt. Dabei stützen wir uns auf die fachanwaltliche Kompetenz von RA Finkbeiner und die prozessrechtlichen Expertise von RA Druckenbrodt. Den Argumenten der Insolvenzverwalter kann man mit einer geschickten Taktik und der nötigen Erfahrung gut entgegentreten. Im Regelfall können wir dem Anspruch entweder seine Grundlage entziehen oder zumindest eine erhebliche Reduktion der geforderten Haftung im Verhandlungswege erreichen. Die Positionen der Insolvenzverwalter sind oft angreifbar!

Sofern Sie über eine Geschäftsführerhaftpflichtversicherung verfügen (auch bekannt als D&O-Versicherung, Organhaftpflichtversicherung, Managerhaftpflichtversicherung oder Vermögenschadenhaftpflichtversicherung), übernimmt diese nach vorheriger anwaltlicher Beratung häufig zumindest einen Teil des entstandenen Schadens. Selbstverständlich vertreten wir auch Sie auch in solchen Fällen. Die Abrechnung erfolgt dann meist über die Versicherung.

Gleiches gilt bei persönlicher Inanspruchnahme durch andere Gläubiger wie Finanzamt oder Krankenkassen. Auch deren Ansprüche lassen sich mit der richtigen Strategie wirksam angreifen und reduzieren. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung um sich vor der persönlichen Haftung zu schützen!

Wirksame Strategien für Sie als Geschäftsführer

In der Krise der Gesellschaft können wir Sie vorbeugend beraten, um eine persönliche Haftung zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren werden kann. Zur Haftungsvermeidung gehört es, zu erkennen, welche Schritte in welcher Reihenfolge zu unternehmen sind, um alle Handlungsmöglichkeiten zu nutzen. Unsere Expertise ermöglicht es Ihnen, sämtliche noch bestehende Optionen zu erkennen und für sich nutzbar zu machen.

Gleichgültig welches Szenario sich aus Ihrer Beratung ergibt, wir begleiten Sie im Fall einer Krise oder einer Inanspruchnahme bis zum Abschluss aller in Rede stehenden Haftungsfragen und stellen uns mit unserer Erfahrung und Kompetenz vor Sie.

Je frühzeitiger wir in die Beratung eingebunden werden, desto größer ist das Potential den Schaden für Sie zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Bei rechtzeitiger Einschaltung können wir helfen, einen kostspieligen Rechtsstreit oder sogar ein Strafverfahren zu vermeiden und einen für Sie günstigen Vergleich, bestenfalls sogar eine außergerichtliche Forderungsabwehr zu erreichen. Aber auch vor Gericht bestehen noch viele Möglichkeiten, eventuell die Haftung zu reduzieren oder sie ganz zu vermeiden. In allen Verfahrensstufen sind wir als versierte Anwälte zbd Prozessvertreter an Ihrer Seite und wahren Ihre Interessen in der Unternehmenskrise sowie im Haftungs- und Strafprozess.

Auf die zivilrechtliche Haftung folgt oftmals die strafrechtliche Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrott. Auch hier stehen wir Ihnen als erfahrene und durchsetzungsstarke Strafverteidiger zur Seite, um Sie und ggf. Ihre Familie vor den schlimmsten Folgen zu bewahren.

Rufen Sie uns gerne unverbindlich an unter 040 22 86 55 320 – wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.

Mit uns durch Krise und Konflikt

0

Ihre Bestellung