Anwaltliche Kompetenz in allen Fragen des Gewerberechts

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Gewerberecht. Das umfasst alle Fragestellungen im Zusammenhang mit GewerbebetriebGewerbezulassung und Gewerbeuntersagung.

Wir verstehen uns als umfassende anwaltliche Begleiter unserer Mandanten in entscheidenden Lagen ihres Unternehmens. Deshalb gehört zu unserem umfassenden Angebot die Beratung im Gewerberecht und Verwaltungsrecht für Unternehmen, insbesondere bei Streitigkeiten mit Behörden und anderen staatlichen StellenIndustrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Berufsgenossenschaften. Alle diese Institutionen können den Erfolg und den Fortbestand Ihres Unternehmens grundlegend sowohl positiv als auch negativ beeinflussen.

Bei allen öffentlichen Einrichtungen sind eine gute Kenntnis der eigenen Rechtsposition und der jeweiligen Verfahrenswege wichtige Aspekte. Als erfahrene Rechtsanwälte können wir Sie durch diese oft unübersichtlichen Rechtslagen begleiten und Ihnen zur Seite stehen.

Wir beraten alle gewerblich tätigen Unternehmer, angefangen bei Handwerksbetrieben über Makler und Finanzberater bis hin zu Gastronomen.

Bei all diesen Berufsgruppen spielen häufig Fragen der Gewerbezulassung bzw. der Zuverlässigkeit eine gewichtige Rolle. Mit unserer anwaltlichen Unterstützung können Sie in Auseinandersetzungen mit Behörden Ihre Position deutlich verstärken.

Vertretung bei drohender Gewerbeuntersagung

Insbesondere bei Krisenszenarien, wie einer drohenden Gewerbeuntersagung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat und unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Eine rechtskräftige Untersagung kann Existenzen vernichten, weshalb oft Eile geboten  und professionelle Hilfe erforderlich ist. Sowohl bei Steuerschulden als auch bei rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen kann gegen Ihr Unternehmen, und im schlimmsten Fall gegen Sie persönlich, ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden.

Kompetenz in Verwaltungsrecht und Sanierung aus einer Hand

Gegenüber Verwaltungen bedarf es oft eines besonderen Fingerspitzengefühls und Sachkompetenz, um in der Verhandlungsführung oder auch in der Auseinandersetzung, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, Ihre Interessen als Mandant und Unternehmer zu schützen. Als langjähriger Dozent an der Hochschule für kommunale Verwaltung in Hannover hat etwa RA Finkbeiner tiefe Einblicke in die Sichtweise der Verwaltung gewinnen können. Zudem verschafft uns unsere Kompetenz auch auf dem Gebiet der Sanierung und Restrukturierung den besonderen Vorteil, dass wir nicht nur verwaltungsrechtlich argumentieren, sondern auch – gemeinsam mit Ihnen – ein glaubwürdiges Sanierungskonzept entwickeln und vorlegen können. Dies verbessert die mögliche Bandbreite der Argumentation gegenüber den Behörden erheblich und hilft Ihnen, eine sich abzeichnende Unternehmenskrise gut zu überwinden. Nach Entwicklung und Umsetzung eines Sanierungskonzepts ist Ihr Unternehmen wettbewerbsfähiger am Markt.

Sollte eine außergerichtliche Einigung mit den Behörden scheitern oder schon gescheitert sein, finden Sie in uns einen erfahrene und durchsetzungsstarke Prozessanwälte auch vor dem Verwaltungsgericht, die Sie durch das Verfahren führen.

Mit uns durch Krise und Konflikt

0

Ihre Bestellung