In unserer Kanzlei, die einen Schwerpunkt im Insolvenzrecht bildet, vertreten wir im Insolvenzverfahren und in der Krise sowohl Gläubiger als auch Anleger und Investoren.
Gerade bei einer drohenden Insolvenz empfehlen wir, fachmännischen Rat einzuholen um zu retten, was noch zu retten ist. Die denkbaren Konstellationen, in denen wir Ihnen zur Seite stehen, sind breit gestreut.
Befürchten Sie, mit Ihrer Kapitalanlage (z.B. Anleihen, Wertpapieren, Fonds, Direktinvestments etc.) Verluste zu erleiden oder ist der Verlustfall schon eingetreten? Durch schnelles und entschlossenes Handeln helfen wir Ihnen einen Überblick über die Situation zu gewinnen und entwickeln für Sie auf Basis unserer langjährigen Erfahrung in der Krisenberatung eine optimale Sicherungs- oder Rückgewinnungsstrategie.
Gerade als Gesellschafter, Investor oder Darlehensgeber eines Unternehmens in der Krise sollten Sie sich nicht auf Versprechen der Geschäftsführung oder das Prinzip Hoffnung verlassen, sondern zügig handeln um Ihr Investment zu sichern. Wir entwickeln auf Basis der individuellen Konstellation eine strategisch optimierte Vorgehensweise und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Wenn eine vertraglich vereinbarte Rendite nicht ausgeschüttet wird, sich die Rückzahlung eines investierten Betrages verzögert oder Vertragsbedingungen aus heiterem Himmel angepasst werden sollen, sind das bereits erste Indikatoren einer Krise Ihrer Investition.
Ein Abwarten oder unbedachtes Handeln kann in der Krise die Gefahr des Totalverlustes deutlich erhöhen. Als erfahrene Rechtsanwälte, teilweise als Fachanwalt für Insolvenzrecht sind wir mit den Auswirkungen von Krise und Insolvenz auf zahlreiche Rechtsgebiete wie Bank- Kapitalmarkt- Steuer- und Gesellschaftsrecht bestens vertraut.
Sichern Sie sich durch unser Know-how einen Dialog auf Augenhöhe mit Banken, Emittenten, Insolvenzverwaltern und Unternehmern. Wir helfen Ihnen dabei, umsetzbare Lösungen auch in der Krise zu finden.
Unser Leistungsspektrum umfasst alle denkbaren Maßnahmen für Gläubiger sowohl vor der Insolvenz als auch im Insolvenzverfahren, die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren und deren Verfolgung in der Gläubigerversammlung, in Gläubigerausschüssen oder im Fall des Bestreitens durch den Insolvenzverwalter. Weiter übernehmen wir die Vertretung von besicherten Gläubigern – insbesondere auch im Streit um das Bestehen oder Nichtbestehen eines Sicherungsrechts – und prüfen und für Sie Ansprüche aus persönlicher Haftung auf Schadenersatz von Geschäftsführern und Vorständen.
Unsere Expertise umfasst sämtliche Anlagewege- und produkte. Besonders hervorzuheben sind dabei Anleihen (speziell Mittelstandsanleihen), offene und geschlossene Fondsbeteiligungen in allen Bereichen (z.B. Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Infrastruktur, Wind- und Solarparks etc.), Genussscheine, Publikums-KGs und Direktinvestments (z.B. Container).
Als weitere Maßnahme zum Schutz Ihrer Interessen prüfen wir für Sie auch immer, ob Möglichkeiten bestehen, eine mögliche Restschuldbefreiung für einen Schuldner versagen zu lassen. Gerade diese Verfahren erfordern oft fachanwaltliche Expertise und Erfahrung.
Zögern Sie nicht, uns im Krisenfall einzuschalten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre erarbeiteten Werte zu schützen oder wiederzugewinnen.