Von einem Versicherungsmakler erhofft man sich, eine objektive professionelle Beratung und die Ermittlung eines optimalen und individuellen Versicherungsschutzes. Zudem soll der Versicherungsmakler für den Kunden das beste und dabei günstigste Angebot ermitteln.
Was vielen Kunden dabei nicht bewusst ist, ist das dem Versicherungsmakler dabei strenge Beratungs- und Dokumentationspflichten obliegen. Verstößt der Makler gegen diese und erleidet der Versicherungsnehmer im Schadenfall einen Nachteil hierdurch, ist stets die Haftung des Versicherungsmaklers zu prüfen. Eine Haftung des Versicherungsmaklers kann sich dabei nicht nur im Vorfeld des Vertragsabschlusses ergeben, zum Beispiel bei der Ermittlung, was und in welcher Höhe es versichert werden soll, sondern auch während des laufenden Versicherungsvertrages. So liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine sogenannte “Gefahrerhöhung” vor, wenn ein Gebäude aufgrund von Sanierungsmaßnahmen eingerüstet ist. Erlangt der Versicherungsmakler Kenntnis hiervon, obliegt es ihm, den Versicherer dies zu melden. Erfolgt diese Meldung trotz Kenntnis nicht, und zahlt der Versicherer daraufhin keine oder nur eine gekürzte Leistung, bestehen Haftungsansprüche gegen den Versicherungsmakler.
Wenn Sie befürchten, dass Ihr Versicherungsmakler Sie falsch beraten hat oder ein sonstiges Fehlverhalten begangen haben könnte, prüfen wir für Sie mögliche Haftungs- und Schadensersatzansprüche. Haben Sie Nachteile bei der Regulierung eines Versicherungsschadens erlitten, unterstützen wir Sie gerne!