VonClaudius Finkbeiner

Im Insolvenzverfahren nur 4% auf ihre Forderungen?

Laut einem Bericht des Statistischen Bundesamtes können Gläubiger im Insolvenzverfahren in der Regel nur mit einer Zahlung von 4 % auf ihre Forderungen rechnen.

Dies liegt zum einen daran, dass Schuldner oftmals verspätet Insolvenzantrag stellen und dann fast keine Vermögensposition mehr zur Verteilung an die Gläubiger übrig sind. Zum anderen liegt es, gerade bei den kleineren Verfahren, an der überproportional hoch bemessenen Vergütung des Insolvenzverwalters.

Gläubigern im Insolvenzverfahren rate ich dazu, rechtzeitig, wenn möglich noch vor dem Insolvenzantrag, ihre Vermögensposition zu sichern und ihre Forderungen konsequent verfolgen zu lassen. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie Ihre Position vor der Insolvenz so absichern, dass Ihnen am Vermögen des Schuldners ein Absonderungsrecht zu stehen. Sie werden dann vor allen anderen Gläubigern befriedigt.

Aber auch nach Öffnung des Insolvenzverfahrens besteht ggf. die Möglichkeit, eine Forderung zu verfolgen, dass sie nach Beendigung des Verfahrens weiter eingetrieben werden kann. Ich berate Sie dazu gerne! Sprechen Sie mich an!
www.destatis.de Pressemitteilung

Über den Autor

Claudius Finkbeiner Rechtsanwalt

Herr Finkbeiner ist seit dem Jahr 2009 als Rechtsanwalt tätig. Sein Schwerpunkt liegt im wirtschaftsrechtlichen Bereich, insbesondere im Insolvenz-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie im Vergaberecht. Herr Finkbeiner berät und vertritt Unternehmen in der Krise, ebenso wie Geschäftsführer, Gläubiger und andere Beteiligte im Insolvenzverfahren und gegen Insolvenzverwalter. Herr Finkbeiner ist ein erfahrener Prozessanwalt im Wirtschaftsrecht und Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen.

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