Sie suchen kompetente fachanwaltliche Hilfe bei der Insolvenzantragstellung? Wir lassen Sie in dieser Situation nicht allein. Als Anwälte sind wir spezialisiert auf alle Fragen rund ums Insolvenzrecht. Mit unserer Erfahrung sind wir in der Lage, Ihnen sämtliche möglichen Optionen aufzuzeigen. Wir helfen Ihnen, kostspielige Fehler zu vermeiden und die richtigen Schritte in der für Sie optimalen Reihenfolge zu gehen. Wir weisen Ihnen den Weg. Treffen Sie mit unserer Hilfe eine autonome Entscheidung!
Wenn ein Insolvenzantrag umvermeidbar ist, helfen wir Ihnen bei der zeitnahen Erstellung, übernehmen sofort den damit verbundenen Verwaltungsaufwand und beantworten persönlich alle Ihre Fragen. Wir begleiten Sie ins Verfahren und durch das Verfahren hindurch, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Ziel ereichen, egal welches Ziel Sie verfolgen:
Wenn Sie Ihre Interessen, z.B. Gestaltungsmöglichkeiten im Insolvenzverfahren wahren wollen, verlassen Sie sich nicht auf den Insolvenzverwalter. Denn der Insolvenzverwalter verfolgt weit überwiegend die Interessen der Gläubiger. Er ist weder Ihr Anwalt noch Ihr Berater. Wir, RA Claudius Finkbeiner und RAin Kristin Didzoneit haben lange für Insolvenzverwalter gearbeitet. Daher kennen wir die Strategien und Denkweise von Insolvenzverwaltern und können deren Schritte präzise vorhersagen. Das versetzt uns in die Lage, Ihre Interessen als Selbständiger, Unternehmer, Geschäftsführer oder Gründer im Verfahren zu wahren. Sie erhalten so die Möglichkeit zu agieren statt nur zu reagieren. Machen Sie sich dieses Wissen zunutze und rufen Sie uns an unter 040 22 86 55 320.
Den Insolvenzantrag doch noch vermeiden?
Zu unserer Beratung gehört selbstverständlich auch, zu prüfen, ob ein Insolvenzantrag irgendwie vermieden werden kann. Auch die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir können für Sie durch Verhandlungen mit Ihren Gläubigern eine Insolvenz verhindern oder vermeiden.
Zum einen ist es erforderlich die Gründe für den Insolvenzantrag zu hinterfragen. Ist es ein verpflichtender Antrag wie häufig bei einer GmbH, ist es ein freiwilliger Antrag eines Unternehmers mit dem Ziel der Befreiung von den Schulden am Ende des Verfahrens oder liegt schon ein Fremdantrag eines Gläubigers vor? Gibt es noch privates Vermögen oder Altersvorsorge? Was passiert mit der Familienimmobilie im Insolvenzverfahren? In jeder dieser Konstellationen stecken zahlreiche Rechtsfragen und Gestaltungsmöglichkeiten. Schon deshalb sollte ein Insolvenzantrag nie ohne vorherige individuelle Beratung gestellt werden. Wenn erst ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt ist, verlieren Sie Ihre Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren. Wir unterstützen Sie, die richtigen Maßnahmen zu treffen und helfen Ihnen im besten Fall dabei, Werte zu erhalten oder zumindest Ihre Haftung zu minimieren.
Ein weiterer Vorteil unserer umfassenden Beratung besteht darin, das wir Ihnen schon im ersten Beratungsgespräch aufzeigen können, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Betrieb fortführen können und welche Gestaltungspotentiale die Insolvenzordnung für Ihr Unternehmen bietet.
Insolvenzantrag für Privatpersonen? (Verbraucherinsolvenz) Weitere Informationen finden Sie hier!
Ein Insolvenzantrag bringt zahlreiche rechtliche Fragen mit sich, die kompetent besprochen und eingeordnet werden müssen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und der fachanwaltlichen Kompetenz von RA Finkbeiner unterstützen wir Sie bei allen Aspekten des Insolvenzantrages und in allen denkbaren Szenarien.
Beim Insolvenzantrag ist zudem zu beachten, dass auch ein verspätet oder inhaltlich falsch gestellter Insolvenzantrag ernste rechtliche Folgen bis hin zum strafrechtlichen Vorwurf der Insolvenzverschleppung haben, und Sie am Ende des Verfahrens nicht von Ihren Schulden befreit werden.
Kopf und Hände frei in der Krise
Wir nehmen Ihnen auf Wunsch die gesamte Arbeit mit dem Insolvenzantrag ab. Bringen Sie zum Erstgespräch Ihre gesamten Gläubigerunterlagen mit, wir füllen in Rücksprache mit Ihnen die Antragsformulare aus und erstellen ein Gläubigerverzeichnis. In der Unternehmenskrise können Sie sich damit auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Auf diese Weise vermeiden Sie Haftungsrisiken bereits von Anfang an und starten trotz der schwierigen Bedingungen mit den unter den Umständen optimalen Bedingungen in ein Insolvenzverfahren.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch zum ersten Gespräch mit dem Gutachter und vorläufigen Insolvenzverwalter und auch im späteren Verfahrensverlauf. Der Umstand, dass Sie von mit großer Expertise und durch RA Finkbeiner auch fachanwaltlich beraten und begleitet werden, eröffnet grundlegend andere Gestaltungsmöglichkeiten im Verfahren. Wir sind durch unsere jahrelange Erfahrung und Branchenkenntnis in der Lage die Absichten des Insolvenzverwalters zu erkennen und Ihnen bereits frühzeitig Handlungsoptionen aufzuzeigen. Dadurch erhalten Sie ein deutlich breiteres Handlungsspektrum, als wenn Sie sich alleine vertreten oder einen Anwalt zu Rate ziehen, der auf einem anderen Gebiet Fachmann ist.
Rufen Sie uns unverbindlich an, wenn Sie überlegen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Gemeinsam loten wir Ihre Handlungsoptionen aus.