Insolvenz vermeiden durch Liquidationsverfahren

Als auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwälte beraten wir Sie auch bei der Liquidation, also der geordneten Auflösung und Abwicklung Ihres Unternehmens. Für einen solche strategische Entscheidung kann es viele Gründe geben:

Häufigster Liquidationsgrund ist die finanzielle Krise eines Unternehmens und der Wunsch der Geschäftsführung, die Haftung zu vermeiden, die sich oft aus einem Insolvenzantrag ergibt. Wir prüfen für Sie, ob sich ein Insolvenzantrag vermeiden lässt und eine Liquidation in Betracht kommt. Die Einleitung eines Liquidationsverfahrens bei bestehender Insolvenzantragspflicht bringt für den Geschäftsführer erhebliche Haftungsrisiken. Wir bieten Ihnen eine geordnete Abwicklung im rechtlichen Rahmen und raten dringend von „Firmenbestattungen“ und vergleichbaren unseriösen Abwicklungsmethoden ab. Diese können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Wir stehen Ihnen in der Krise bei und helfen Ihnen, den rechtlichen Rahmen ideal zu nutzen ohne ihn zu verletzen oder unseriöse Wege zu gehen.

Weitere Gründe für eine Liquidation können eine fehlende Nachfolgelösung, Krankheit oder Tod des Geschäftsführers und Hauptgesellschafters, Verlust des Geschäftsmodells, der Streit unter Gesellschaftern oder auch eine Gewerbeuntersagung sein. Alle diese Ereignisse können zu einer strategischen Krise führen, in der schon aus Haftungsgründen oft Eile geboten ist und das richtige Vorgehen zu wählen ist. Ganz gleich, aus welchem Grund Sie eine Liquidation prüfen, sei es langfristig geplant oder durch eine Krise verursacht – wir unterstützen Sie bei der Einleitung und Durchführung des Liquidationsverfahrens und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Liquidation für alle Gesellschaftsformen

Eine Liquidation oder alternativ eine Abwicklung kommt für alle Formen von Unternehmen in Betracht. Oft betroffen sind Kapitalgesellschaften wie GmbHs, UG (haftungsbeschränkt) oder auch Aktiengesellschaften. Die Liquidation solcher Gesellschaften erfordert zahlreiche Formalia, die zu beachten sind. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Eine geordnete Abwicklung kommt aber auch für alle anderen Gesellschaftsformen wie GbR, oHG, oder GmbH & Co. KG und selbstverständlich auch für Einzelunternehmen in Betracht. Als erfahrene Berater von Unternehmen in allen Situationen helfen wir Ihnen auch nach der Abwicklung bei der Konzeption eines neuen Geschäftsmodells, um Ihnen einen Neustart zu erleichtern.

Wir unterstützen Sie auch bei der Übertragung englischer Gesellschaften (Limited) nach Deutschland. Vermeiden Sie negative Auswirkungen des Brexit auf Ihr Unternehmen!

Rufen Sie uns gerne unverbindlich an, wir beraten Sie über die für Sie richtigen Schritte. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen helfen, die richtige Strategie zu entwickeln und umzusetzen.

Mit uns durch Krise und Konflikt

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