Ein weiteres Instrument der alternativen Streitbeilegung (ADR) ist die Mediation. In diesem wenig förmlichen aber gleichwohl strukturierten Verfahren sollen die Parteien selbst mithilfe der Unterstützung durch einen Mediator eine gütliche Einigung in ihrer Auseinandersetzung erzielen.
Mediationsverfahren können zum einen außergerichtlich vor einem Mediator durchgeführt werden. Zum anderen gibt es auch vor einem ordentlichen Gericht die Möglichkeit, die Sache in einem Güteverfahren vor einem Güterichter zu verhandeln, der in die Entscheidung des Rechtsstreits nicht eingebunden ist.
Zentraler Punkt des Mediationsverfahrens ist die Freiwilligkeit seiner Durchführung. Jeder Partei steht es zu jedem Zeitpunkt der Mediation frei, die Mediation abzubrechen. Dem Mediator kommt in keinem Fall eine Entscheidungsgewalt zu. Seine Aufgabe ist es vielmehr, den Parteien in Bezug auf die Kommunikation und Verhandlungsführung zu helfen und ihnen interessebezogen auch Aspekte aufzuzeigen, die sich nicht nur am geltenden Recht orientieren.
In einem Mediationsverfahren steht es den Parteien frei, eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen und in eine Einigung einfließen zu lassen, die man unter Umständen nicht einmal in einem Vergleich vor einem ordentlichen Gericht oder einem Schiedsgericht berücksichtigen könnte. Die Mediation ist flexibel und wie ein Schiedsverfahren vertraulich.
In unserer langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwälte haben wir Mandanten sowohl in gerichtlichen als auch außergerichtlichen Mediationen vertreten und sind daher mit den Mechanismen dieser Streitbeilegungsform bestens vertraut. Wir prüfen für Sie, ob sich ihr Fall für überhaupt für eine Mediation eignet und falls ja, welche Form der Mediation zu wählen ist. Wir sind darüber hinaus auch mit einer Vielzahl von Mediatoren vernetzt und empfehlen Ihnen gerne den richtigen Mediator für Ihren Fall.
Wenn Sie sich fragen, ob sich eine Streitigkeit durch eine Mediation beilegen lässt, zögern Sie nicht uns anzusprechen.