Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Planung, Anschaffung und rechtlichen Absicherung einer Photovoltaikanlage. In diesem Bereich haben wir eine starke Expertise aufgebaut, die sämtliche rechtlichen Aspekte der Nutzung der Dachfläche über etwaige Schwierigkeiten bei der Installation bis zur Optimierung der vertraglichen und steuerlichen Themen umfasst. Dies schließt selbstverständlich auch alle Fragen zur Nutzung von Subventionen und Fördermittel ein.

Wir helfen Ihnen dabei, die beschlossene Energiewende optimal für sich und Ihr Unternehmen zu nutzen und die Chancen, die sich durch die Installation von Photovoltaikanlagen ergeben optimal zu realisieren.

Planung und Anschaffung einer Photovoltaikanlage

Die Planung und Anschaffung einer Photovoltaikanlage bringt eine Menge rechtlicher Fragen mit sich. Bei der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem selbst bewohnten Eigenheim können nach der Installation sowohl am Dach (Undichtigkeit nach Aufständerung) als auch an der Photovoltaikanlage selbst Mängel auftreten. Diese führen nicht selten zu hohen Folgekosten und zur Frage, wer für diese in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund unserer Erfahrungen können wir Ihnen bereits im Vorfeld helfen, sich gegen solche Risiken vertraglich abzusichern. Sollten Sie mit derartigen Schäden konfrontiert sein, prüfen wir für Sie mögliche Ansprüche und setzen diese für Sie durch.

Wird die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Hauses installiert, das nicht Eigentum des Anlagenbetreibers ist, muss im Vorfeld geklärt werden, wie die Nutzung der Dachfläche vertraglich geregelt wird und welche Rechte und Pflichten seitens des Anlagenbetreibers und des Grundstückseigentümers bestehen. Aus der rechtlichen Begleitung solcher Projekte, kennen wir die Lösungsmöglichkeiten für die verschiedenen Problemfelder und helfen Ihnen dabei,  die für Sie passende vertragliche Lösung zu finden.

Wir erstellen für Sie passgenauen Nutzungsvertrag über Dach- und Freiflächen zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, sei es für den Anlagenbetreiber, sei es für den Eigentümer der genutzten Flächen.

Betrieb einer Photovoltaikanlage

Auch beim Betrieb einer Photovoltaikanlage gibt es eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen. Bringt Ihre Anlage etwa nicht die Nennleistung, weil sie durch Gebäude oder Gebäudeteile Ihres Nachbarn beeinträchtigt wird, zum Beispiel durch Verschattungen? Oder werden Sie als Nachbar durch den Betrieb der Photovoltaikanlage Ihres Nachbarn gestört, zum Beispiel durch Blendungen? Dann beraten wir Sie zu bestehenden Abwehr- und Unterlassungsansprüchen und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Versicherung einer Photovoltaikanlage

Für den Anlagenbetreiber bedeutet die Anschaffung und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage auch, dass diese ausreichend versichert sein muss. Hierbei stellt sich häufig die Frage, ob dafür eine spezielle Sachversicherung für die Anlage abgeschlossen werden muss oder, ob eine Erweiterung der bestehenden Gebäudeversicherung ausreicht. Wir beraten Sie hierzu unabhängig und individuell.

Mit unserer versicherungsrechtlichen Expertise sind wir auch dann für Sie da, wenn Ihre Photovoltaikanlage einen Elementar-Schaden erlitten hat (Hagelschaden, Feuerschaden, Sturmschaden) und Ihre Versicherung die Schadenregulierung ganz oder teilweise verweigert.

Mit uns durch Krise und Konflikt

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