Das deutsche Zivilprozessrecht lebt von dem Grundsatz, dass der Verlierer eines Rechtsstreits die Kosten zu tragen hat. Zu diesen Kosten zählen sowohl die Gerichtskosten als auch die außergerichtlichen Kosten, insb. die Rechtsanwaltskosten der Gegenpartei.
Um allerdings einen Rechtsstreit überhaupt beginnen zu können, ist der Kläger vorleistungspflichtig hinsichtlich der Gerichtskosten und auch die Kosten des eigenen Rechtsanwalts sind bereits zu verauslagen, bis man sie nach gewonnenem Rechtsstreit zurückerhält. Diese Vorleistungspflicht hält Anspruchsinhaber häufig davon ab, die eigene Rechtsposition gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies entweder, weil die Kosten nicht aufgebracht werden können oder aber der Anspruchsinhaber sich seiner Sache doch nicht zu 100% sicher ist.
Da Rechtsanwälten die Finanzierung eines Rechtsstreits ihres Mandanten berufsrechtlich verboten ist, kommen an dieser Stelle Prozessfinanzierer ins Spiel. Bei diesen handelt es sich um unabhängige Dienstleister, die das Kostenrisiko eines Rechtsstreits für ihre Kunden gegen eine Beteiligung am Ergebnis des Rechtsstreits übernehmen. Je nach Ausgestaltung der Vereinbarung mit dem Prozessfinanzierer übernimmt dieser sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Kosten, selbst im Fall des Prozessverlusts. Das Kostenrisiko wird für den Kunden so abgefangen.
Aus unserer gemeinsamen über 25-jährigen Erfahrung mit der Prozessführung verfügen wir über beste Kontakte zu nationalen und internationalen Prozessfinanzierern, zu denen wir Ihnen je nach Fall einen Kontakt herstellen. Wir übernehmen die Aufbereitung des Falles so, dass der Prozessfinanzierer auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen kann. Je genauer und günstiger für Sie als Mandanten die Aufbereitung ausfällt, desto geringer ist häufig die Quote dessen, was der Prozessfinanzierer vom Prozessergebnis beansprucht.
Aber auch wenn Sie bereits von einem Prozessfinanzierer eine negative Entscheidung erhalten haben, bedeutet dies noch nicht das Ende. Zum einen können wir Ihnen als Mandanten dabei helfen, dass der Prozessfinanzierer seine Entscheidung aufgrund unserer nachträglichen Aufbereitung noch einmal überdenkt und vielleicht doch noch die Finanzierung übernimmt. Zum anderen vermitteln wir Ihnen einen Kontakt zu einem anderen Prozessfinanzierer, wenn sich der ursprünglich in Aussicht genommene nicht vom Gegenteil überzeugen lässt.
Unser Angebot an Prozessfinanzierer
Von unserer langjährigen Prozesserfahrung können allerdings auch Prozessfinanzierer profitieren. Wir erstatten Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten der Ihnen von möglichen Kunden vorgestellten Fällen auf allen Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts und helfen Ihnen so bei der Risikobewertung und der Bepreisung Ihrer Dienstleistung. Soweit gewünscht stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite, wenn es darum geht, die Kommunikation mit dem Prozessbevollmächtigten Ihres Kunden zu übernehmen und mit diesem gemeinsam die gleichgerichteten Interessen zu vertreten.
Zögern Sie nicht uns unverbindlich anzusprechen.