Prozessführung von der Pike auf gelernt
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Prozessführung im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Ein Zivilprozess ist für die meisten Beteiligten eine emotionale Ausnahmesituation, gleich ob für den Unternehmer oder die Privatperson und unabhängig davon, ob als Kläger, der eine berechtigte Forderung realisieren will oder den Beklagten, der unberechtigt geltend gemachte Ansprüche abwehren möchte.
Mit mehr als 25 Jahren gemeinsamer Erfahrung in diesem Bereich können wir die rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen einer solchen Auseinandersetzung aus jedem Blickwinkel einschätzen. Hierzu gehört insbesondere die Ausarbeitung einer auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Prozesstaktik.
In den USA war die sog. Litigation seit jeher eine anerkannte eigenständige Disziplin in den großen Wirtschaftskanzleien. In Deutschland ist diese Erkenntnis erst in den letzten 20 Jahren gereift, so dass wir einen großen Zeitraum dieser Entwicklung selbst begleitet haben.
Das deutsche Zivilprozessrecht lebt zum einen vom Grundsatz der Parteiherrschaft und zum anderen vom sog. Beibringungsgrundsatz.
Das bedeutet, dass die Parteien in tatsächlicher Hinsicht darüber bestimmen, über welchen Sachverhalt das Gericht rechtlich urteilt. Dabei ist es den Parteien möglich, das Gericht in tatsächlicher Hinsicht zu binden. Überspitzt formuliert kann man sagen, wenn die Parteien darüber einig sind, dass Streitgegenstand ein roter Ohrensessel ist, darf das Gericht nur über einen solchen und nicht über einen hölzernen Küchenstuhl urteilen, auch wenn es davon überzeugt ist, dass es sich um einen solchen handelt.
Das Zivilprozessrecht bietet eine Vielzahl solcher Handlungsoptionen und Gestaltungsmöglichkeiten sowohl für den Kläger als auch für den Beklagten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Rechtsgebiet, kennen wir all diese Möglichkeiten und können sie effektiv sowohl zugunsten von mir vertreten Kläger- als Beklagtenparteien einsetzen.
Gerade komplexe Rechtsstreitigkeiten erstrecken sich über mehrere Instanzen und teilweise über Jahre, bis sie endgültig entschieden sind. Wir behalten für Sie während der gesamten Zeit den Überblick, damit Sie Ihre Ressourcen währenddessen effektiver einsetzen können.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Im Verlauf seiner anwaltlichen Laufbahn hat insbesondere RA Druckenbrodt eine Vielzahl von Aktiv- und Passivprozessen im gesamten Bundesgebiet vertreten. So hat er als langjähriger Vertreter u. a. eine öffentlich-rechtlich organisierte Leasinggesellschaft in insolvenzrechtlichen Streitigkeiten vertreten. Mit einem Team hat er einen ehemaligen GmbH-Geschäftsführers aus der Maschinen- und Anlagenbaubranche im Deckungsrechtsstreit gegen eine D & O Versicherung vertreten. Seine Erfahrung umfasst auch die Vertretung in Post M&A Streitigkeiten, die Vertretung einer deutschen Spezialbank bei der Abwehr von Provisionsansprüchen über einen Zeitraum von beinahe zehn Jahren, die Vertretung von institutionellen Investoren und vermögende Privatpersonen wegen Schäden aus Aktiengeschäften betreffend einen deutschen Automobilbauer in Güteverfahren vor staatlich anerkannten Gütestellen und vor Gericht, oder die Vertretung eines internationalen Backwarenkonzern bei der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen. Auch hat RA Druckenbrodt in einem Team eine deutsche Leasinggesellschaft bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Lieferanten und der Abwehr von Gegenansprüchen aufgrund von Rückkaufverträgen im Flottenleasinggeschäft nach Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarkts infolge der sog. Abwrackprämie vertreten.
Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, einen Rechtsstreit führen zu müssen oder sich gegen eine Klage zu verteidigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.