Als Berater unserer Mandanten in der Krise helfen wir Ihnen dabei schnell einen Überblick über eventuelle Insolvenzantragpflichten und Sanierungschancen zu bekommen. Diese Kompetenz hilft Ihnen dabei, zeitnah die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.
In vielen Fällen genügt jedoch eine interne Prüfung Ihrer Handlungspflichten nicht. Wenn es darum geht, gegenüber Banken und Lieferanten neues Vertrauen in die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens aufzubauen, bedarf es eines von externen Experten aufgestellten Sanierungsplans, der die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens bestätigt und eine positive Fortführungsprognose attestiert. Gerade in schwierigen Zeiten und unter Druck stehen viele Banken aber auch langjährige Lieferanten für eine Verlängerung oder Ausweitung ihres Engagements nicht zur Verfügung. Dies hat seine Ursache in der zunehmenden Regulierung der Banken aber auch in der sehr sanierungsfeindlichen Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung. Jede Unterstützung in Krisensituationen durch Stundung oder Stillhalten droht auf den Helfer in der Not zurückzufallen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und gestützt auf die fachanwaltliche Expertise von RA Finkbeiner sind wir in der Lage für Sie und Ihr Unternehmen ein qualifiziertes Sanierungsgutachten mit Fortführungsprognose nach IDW S 6-Standard und/oder nach IDW S 11-Standard anzufertigen.
Ein von uns erarbeiteter Sanierungsplan bietet eine ganze Reihe von Vorteilen. Er beinhaltet die Feststellung zu eventuellen Insolvenzantragspflichten, auf die Sie gegebenenfalls beim Vorwurf der Geschäftsführerhaftung zu Ihrer Entlastung zurückgreifen können. Sofern Ihr Unternehmen diese Feststellung ermöglicht, ist er zudem geeignet gegenüber Banken, Lieferanten oder dem Finanzamt als Argument für eine Vollstreckungsaussetzung, ein Stillhalteabkommen oder eine Schuldenstundung zu dienen. Darüber hinaus schützt er Sie und Ihre Partner vor dem strafrechtlichen Vorwurf der Insolvenzverschleppung oder einer insolvenzrechtlichen Anfechtung.
Ein solches Gutachten ist zudem unerlässlich bei einem Antrag auf Eigenverwaltung und Einleitung eines Schutzschirmverfahrens, ebenso wie im Fall eines nicht vom Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages im Bilanzentwurf.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit der Sanierung von Unternehmen und der Entwicklung von neuen unternehmerischen Perspektiven aus der Krise heraus geben wir Ihnen mit einem von uns erstellten Sanierungsplan ein Gestaltungsinstrument für die Zukunft Ihres Unternehmens an die Hand und begleite Sie auf Wunsch durch den Verhandlungsprozess mit Banken und Lieferanten.
Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich telefonisch – wir helfen Ihnen mit Ihrem Anliegen weiter.