Privatvermögen rechtssicher und unanfechtbar schützen

Sie befürchten den Verlust von Privatvermögen in der Krise? Wir entwickeln mit Ihnen ihr persönliches Konzept zum Schutz Ihres Vermögens vor den Folgen einer Insolvenz. Aus unserer langjährigen Expertise wissen wir, wie Sie ohne strafrechtliche Konsequenzen alle Gestaltungsmöglichkeiten für sich nutzen können. Bleiben Sie Herr der Lage!

Zwar gilt, dass im Insolvenzverfahren einer GmbH das Privatvermögen des Geschäftsführers unangetastet bleibt. In der Praxis werden Geschäftsführer häufig mit persönlichen Haftungsansprüchen konfrontiert. Im Fall der Insolvenz einer GbR oder einer KG wiederum gehen alle Haftungsansprüche auf den Insolvenzverwalter über, der diese dann direkt beim Gesellschafter geltend macht. Im Fall der Insolvenz eines Einzelunternehmers fällt grundsätzlich das gesamte Vermögen ohne Umwege in die Insolvenzmasse. Ein Schonvermögen gibt es in solchen Fällen nicht und auch künftiges Einkommen ist voll pfändbar bis auf einen geringen Selbstbehalt.

Häufig greifen Unternehmer kurz vor dem Insolvenzverfahren zu unbedachten Maßnahmen, die für den Unternehmer mit persönlicher Haftung bedroht sind. Unter gewissen Voraussetzungen können sämtliche Vermögensübertragungen, die Vermögen vor Gläubigern schützen sollten, vom Insolvenzverwalter rückgängig gemacht werden. Um dies zu verhindern hat der Gesetzgeber beispielsweise Übertragungen von Vermögen oder dessen Verschleierung unter Strafe gestellt, daneben wurde ein umfangreiches Anfechtungsrecht geschaffen. Um diese Folgen zu vermeiden, bedarf es einer sorgfältigen Gestaltung durch uns als Ihre Anwälte.
Rufen Sie uns unverbindlich für ein Erstgespräch an: 040 22 86 55 320

Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher nutzen

Ihr tragfähiges Vermögensschutzkonzept durch

  • individuelle Gestaltung Ihres Konzeptes vom Fachanwalt
  • umfassenden Schutz privater Vermögenswerte
  • Vorbeugen von Strafbarkeit
  • Verhinderung von Anfechtbarkeit

Es macht hier einen großen Unterschied, ob man sich im Vorfeld hat beraten lassen um alle zur Verfügung stehenden Optionen auszuloten – oder auf eine solche Beratung verzichtet hat.

Altersvorsorgeverträge lassen sich beispielsweise unproblematisch vor Pfändungen absichern. Zudem sind nicht alle Übertragungen anfechtbar. Wer dies berücksichtigt, kann sich und seine Familie zumindest teilweise vor den Folgen eines Insolvenzverfahrens schützen.

Darüber hinaus gibt es verschiedenste Optionen der gesellschaftsrechtlichen oder familienrechtlichen Gestaltung oder auch Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens, deren Anwendung wir für Sie prüfen und gestalten.

Wir beraten Sie, bezogen auf Ihren individuellen Fall, über die Möglichkeiten eines Schutzes Ihres Privatvermögens und unterstützen Sie bei der rechtlichen Ausgestaltung eines tragfähigen Vermögensschutzkonzepts. Für die Sicherung des von Ihnen aufgebauten Vermögens ist es von erheblicher Bedeutung, dass man gut vorbereitet in ein Insolvenzverfahren geht. Behalten Sie das Heft des Handelns in der Hand. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und gestützt auf die Kompetenz von RA Finkbeiner als Fachanwalt für Insolvenzrecht dabei. Rufen Sie uns jetzt für ein Erstgespräch an: 040 22 86 55 320

Mit uns durch Krise und Konflikt

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