Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts. Unsere Partnerschaft hat hier einen Schwerpunkt gebildet und vertritt Arbeitnehmer ebenso wie kleine und mittelständische Arbeitgeber und Betriebsräte im laufenden Geschäftsbetrieb und insbesondere im Insolvenzfall. Auf diese Weise sind wir mit den Überlegungen aller Beteiligten gut vertraut und können unsere Mandanten bei jedem Anliegen optimal unterstützen, gerade in puncto Beratung und Vertretung bei Kündigungen.
Eine besondere Expertise können wir Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Insolvenzen bieten. Durch die Verknüpfung beider Tätigkeitsfelder können wir Ihnen, gerade wenn die Insolvenz des Arbeitgebers droht, helfen, die richtigen Schritte zu gehen. Anders als die meisten auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte kennen wir die Besonderheiten des Insolvenzverfahrens, insbesondere im Hinblick auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter und besondere Kündigungsfristen oder Sozialpläne.
Gern beraten wir Sie in juristischer Hinsicht, wenn es um die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses geht, es demnach zur Einstellung kommt und Arbeitsverträge erstellt oder überprüft werden müssen.
Sollte Ihr Arbeitsverhältnis durch eine eigene oder eine betriebsbedingte Kündigung beendet oder eine Kündigungsschutzklage erhoben worden bzw. erforderlich sein, haben wir für Sie den richtigen, an Ihren wirtschaftlichen Interessen ausgerichteten Rat. Gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen mit Erfahrung, Durchsetzungsvermögen und Fingerspitzengefühl zur Seite und setzen uns für die optimale Wahrung Ihrer Interessen ein.
Wir möchten zudem, dass Sie als Unternehmen auch Ihre Fürsorgepflicht optimal wahrnehmen können. Deshalb bieten wir ein weiteres juristisches Beratungsangebot im Bereich Mobbing sowie in der optimalen Konzeption der betrieblichen Altersvorsorge an.
Sie bekommen bei uns eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung von verhandlungs- und prozesserfahrenen Rechtsanwälten. Wir setzen uns für Sie ein.
Beim Aussprechen einer Kündigung kommt es wesentlich darauf an, diese zeitnah (oft schon innerhalb von zwei Wochen), inhaltlich gut begründet und formal korrekt auszusprechen. Die Schwierigkeiten liegen hier aufgrund der sehr komplizierten Rechtsprechung oftmals im Detail. In jedem Fall kann eine Beratung durch uns im Vorfeld eine ungültige Kündigung vermeiden helfen und Fehler verhindern, die durch die oft verständliche menschliche Enttäuschung verursacht werden. Wir helfen Ihnen, teure Fehler zu vermeiden und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.
Wenn Ihnen gekündigt wurde, ist eine schnelle und richtige Reaktion von großem Vorteil, um Ihre Rechte zu wahren: Die Einhaltung der Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung ist unabdingbar, um Ihr Rechte bei einer Auseinandersetzung zu wahren und bestenfalls durchzusetzen. Wir setzen uns für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes ein oder eine Abfindung für Sie durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir stehen Ihnen zur Seite.
Wir helfen Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Belangen natürlich auch mit juristischer Beratung und begleiten Sie in diesem Zusammenhang auch bei der Gestaltung eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags und der Erstellung von Arbeitszeugnissen.