Anwaltliches Selbstverständnis

Ich habe in meiner mehr als 15-jährigen beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt meinen Schwerpunkt immer auf die Vermeidung, Vorbereitung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten im Zivil- und Wirtschaftsrecht gelegt. Es ist hierbei Teil meines Selbstverständnisses, dass der beste Rechtsstreit für einen Mandanten derjenige ist, den er nicht vor Gericht auszutragen braucht. Ein Rechtsstreit ist für einen Mandanten stets eine emotionale Ausnahmesituation, die Zeit, Geld und sonstige Ressourcen bindet, die er anderweitig effektiver einsetzen könnte. Dabei beginnt die Vermeidung eines Rechtsstreits bereits mit der vorausschauenden Vertragsgestaltung. Gerade weil ich aus meiner langjährigen Praxis vor Gericht unzählige Konstellationen gesehen habe, in der es an der entsprechenden Gestaltung gefehlt hat, kann ich Ihnen helfen, diese Fehler für die Zukunft zu vermeiden. Lässt sich einem Streit trotz allem nicht aus dem Weg gehen, ist der Gang vor Gericht immer noch nicht zwingend. Insbesondere über die Gestaltung effektiver Aufforderungsschreiben oder die Antwort auf solche, lassen sich Streitigkeiten häufig bereits in diesem Stadium erledigen, sei es durch die vollständige Durchsetzung oder die Abwehr des geltend gemachten Anspruchs, sei es durch Verhandlung und Abschluss eines häufig für beide Parteien wirtschaftlich sinnvollen Vergleichs. Wird ein Rechtsstreit trotz aller Bemühungen erforderlich, haben Sie mit mir einen hoch erfahrenen Prozessanwalt an Ihrer Seite und ich werde dafür sorgen, dass Ihre Rechtsposition in jeder Lage des Verfahrens effektiv vertreten wird.

Das bin ich für Sie

Ein Parteivertreter mit Leib und Seele, der sämtliche Möglichkeiten, die insbesondere die Prozessordnung bereithält, in Ihrem Sinne nutzen wird. Ein Berater, der Ihnen mit seiner Erfahrung helfen wird, Risiken aus einer streitigen Auseinandersetzung, die durchaus existentiell sein können, zukünftig effektiv zu begrenzen und bestenfalls zu vermeiden.

Mein Leistungsprofil

Von unserem Kanzleistandort in Hamburg-Eppendorf aus berate ich Mandanten in ganz Norddeutschland. Selbstverständlich biete ich bei Bedarf auch Besprechungstermine in Ihrem Unternehmen an. An unseren Standorten in Wentorf bei Hamburg und Hannover haben wir ebenfalls Besprechungsräume für Präsenztermine. Zusätzlich können wir etwa in Kiel oder Lüneburg durch mein Netzwerk auf Besprechungsräume zugreifen, in denen Sie mich treffen können. Natürlich bieten wir auch Telefon- und Videokonferenzen an.

Ich biete Ihnen rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung in zahlreichen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Mein wesentlicher Schwerpunkt ist das Zivilprozessrecht. Diese umfasst Ihre anwaltliche Vertretung vor sämtlichen deutschen Zivilgerichten mit Ausnahme des BGH, wobei ich auch dort aus meiner langjährigen Tätigkeit versierte Parteivertreter seit langem kenne und empfehle. Darüber hinaus habe ich auch Parteien in Schiedsverfahren vor Schiedsgerichten vertreten. Auch andere Formen alternativer Streitbeilegung wie gerichtliche und außergerichtliche Mediation, Schlichtungsverfahren vor Institutionen wie einer Handwerkskammer und Güteverfahren vor staatlich anerkannten Gütestellen sind mir vertraut.

Als langjähriger Vertreter u. a. einer öffentlich-rechtlich organisierten Leasinggesellschaft in insolvenzrechtlichen Streitigkeiten sowie als ehemaliger Leiter der Prozessabteilung von Reimer Rechtsanwälte in Hamburg, liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt auf der Führung von Rechtsstreitigkeiten für und gegen Insolvenzverwalter. So habe ich etwa ein Unternehmen aus der Pharmabranche als Gläubigerin in einem Ketteninsolvenzverfahren beraten und vertreten. Ich berate und vertrete ein Unternehmen aus der Kaffeebranche gegen den Hersteller einer Spezialmaschine im Rahmen eines Insolvenzverfahrens dieses Herstellers.

In meiner Zeit bei der Arnold & Porter Kaye Scholer LLP in Frankfurt am Main habe ich zudem in verantwortlicher Position an großvolumigen Rechtsstreitigkeiten mitgearbeitet, in denen wir internationale Wirtschaftskanzleien bei der Abwehr behaupteter anwaltlicher oder steuerberaterlicher Pflichtverletzungen vertreten haben. Genauso habe ich aber auch Mandanten in solchen Streitigkeiten beraten und vertreten, die ihren ehemaligen Rechtsanwälten oder Steuerberatern Pflichtverletzungen zur Last gelegt haben. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt daher im Bereich der Haftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Ebenfalls Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung und Vertretung von Fällen aus dem Bereich Organhaftung. Dabei biete ich zum einen die Vertretung von Geschäftsführern oder Vorständen von Unternehmen an, denen von Seiten ihrer (ehemaligen) Unternehmen die schuldhafte Verletzung von Pflichten vorgeworfen wird. Dies gilt auch und insbesondere, soweit für die Organe eine D&O-Versicherung während ihrer Tätigkeit bestand. So haben wir mit einem Team einen ehemaligen GmbH-Geschäftsführers aus der Maschinen- und Anlagenbaubranche im Deckungsrechtsstreit gegen eine D & O Versicherung vertreten. Zum anderen berate ich Unternehmen bei der Vorbereitung, Geltendmachung und Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen gegen ihre ehemaligen Amtsträger.

Im Verlauf meiner anwaltlichen Karriere habe ich zudem einen IT-Dienstleister aus der Luftfahrtbranche in einer Post M & A Streitigkeit in siebenstelliger Höhe beraten und vertreten. Ich vertrete eine deutsche Spezialbank bei der Abwehr von Provisionsansprüchen gegen einen Anlagevermittler. Ich habe ein Unternehmen aus der Anlagenbaubranche gegen ein Transportunternehmen wegen eines Rostschadens an einer Fertigungslinie zur Herstellung von Getrieben gerichtlich vertreten.

Ich habe zudem institutionelle Investoren und vermögende Privatpersonen wegen Schäden aus Aktiengeschäften betreffend einen deutschen Automobilbauer in Güteverfahren vor staatlich anerkannten Gütestellen und vor Gericht vertreten. Zudem haben wir in einem Team einen internationalen Backwarenkonzern bei der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen vertreten. Darüber hinaus war ich Teil eines Teams, dass eine deutsche Leasinggesellschaft bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Lieferanten und der Abwehr von Gegenansprüchen aufgrund von Rückkaufverträgen im Flottenleasinggeschäft nach Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarkts infolge der sog. Abwrackprämie vertreten hat. Dabei sind die die prozessrechtlichen Probleme, die es zu bewältigen gilt, vielfach ähnlich gelagert. Wegen materiellrechtlicher Feinheiten greife ich hier auf Spezialisten aus meinem breiten Netzwerk zurück.

 

Beruflicher Werdegang

Seit dem 1. Mai 2020 war ich als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig, zum 1. Januar 2021 habe ich diese in die überörtliche Partnerschaftsgesellschaft mbB mit meinem Partner RA Claudius Finkbeiner eingebracht.

Vom 1. April 2019 bis zum 30.04.2020 war ich Partner bei Reimer Rechtsanwälte in Hamburg und habe dort die Prozessabteilung geleitet.

Vor meinem Wechsel zu Reimer Rechtsanwälte war ich vom 15. Januar 2007 bis zum 31. März 2018 bei der Arnold & Porter Kaye Scholer LLP in Frankfurt am Main bzw. den Vorgängerkanzleien tätig, davon die letzten Jahre in leitender Position als Counsel. Ich gehörte dort zur Praxisgruppe Litigation & Dispute Resolution, die in Deutschland von Dr. Michael Weigel und Dr. Klaus U. Eyber geleitet wurde. Ich habe hier an einer Vielzahl großvolumiger Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren mitgewirkt und diese vor allem im Bereich des Insolvenzrechts auch federführend betreut. Diese Verfahren hatten häufig einen internationalen Bezug, die Korrespondenz mit Mandanten und deren Betreuung in englischer Sprache gehörte daher zu meinen täglichen Aufgabenbereich. Der Kontakt zu Geschäftsführern, Vorständen und Rechtsabteilungen ist für mich seit dieser Zeit genauso selbstverständlich wie der Umgang mit Privatpersonen als Mandanten. Für mich war die Interessenvertretung für Mandanten im Rahmen streitiger Auseinandersetzungen immer Teil meines Berufswunsch. Die Dankbarkeit, die Mandanten trotz schwieriger Situationen einem hierfür entgegenbringen, bleibt mein Antrieb.

Studium und Ausbildung

Ich habe in Kiel Jura studiert. Im Anschluss hieran war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel am Lehrstuhl von Prof. Dr. Joachim Jickeli tätig, wo ich insbesondere Freude an der Vermittlung juristischen Wissens gefunden habe, die mich bis heute begleitet. In meiner Referendarzeit habe ich Stationen in Flensburg, Kiel, Lübeck, Frankfurt am Main und Washington, DC, absolviert.

Nach meinem Abitur in Scharnebeck und vor dem Beginn meines Studiums habe ich meinen Wehrdienst beim damaligen Heeresmusikkorps III in Lüneburg als Saxophonist absolviert.

In meiner Freizeit reise ich gerne und gehe auf Reisen viel tauchen. Ein weiteres Hobby ist gutes Essen aus guten Produkten und zwar sowohl selbst als auch im Restaurant zubereitetes. Insbesondere nach meiner Rückkehr nach Norddeutschland, verbringe ich viel Zeit mit der Familie und alten Freunden.

Rechtsanwalt Druckenbrodt veröffentlicht regelmäßig Aufsätze und sonstige Artikel zu aktuellen zivilrechtliche und zivilprozessualen Themen. Hier zeigen wir eine Auswahl.

Auch effektiver Rechtsschutz und Prozesswirtschaftlichkeit haben Grenzen, 04.10.2017 gemeinsam mit Dr. Michael Weigel, Deutscher Anwaltspiegel

In diesem Beitrag besprechen wir einen Beschluss des BGH, der einer allzu hemdsärmligen Anpassung eines Verfahrens auf Anerkennung eines Schiedsspruchs in der Insolvenz des Schuldners eine Absage erteilt.

https://www.deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/archiv/auch-effektiver-rechtsschutz-und-prozesswirtschaftlichkeit-haben-grenzen/

Zur (Un-)Sicherheit des elektronischen Zahlungsverkehrs – Anmerkung zu BGH v. 26.01.2016, XI ZR 91/14; 18.05.2016 gemeinsam mit Dr. Michael Weigel, Deutscher Anwaltspiegel

https://www.deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/archiv/zur-un-sicherheit-des-elektronischen-zahlungsverkehrs/

Mehr Rechtssicherheit – EuGH: Rechtswahrung durch Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland, 13.01.2016 gemeinsam mit Dr. Michael Weigel, Deutscher Anwaltspiegel

https://www.deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/archiv/mehr-rechtssicherheit-2/

Die Streichung der Sonderverjährungsvorschriften im WpHG – wirklich ein Schutz von Kleinanlegern? 23.12.2015NJW 2015, 3749-3752
“Ausnahmslos alle” sind auch fingierte und offenkundige Tatsachen, 04.12.2014, Neue Juristische Wochenschrift – Leserforum Heft 49/2014
Anmerkung zu OLG Stuttgart v. 30.06.2014, 06.11.2014, NJW 2014, 3317-3320
Lasst die Prozessbeteiligten selbst entscheiden Wessen Rechtsstreit ist es eigentlich – oder gilt die Dispositionsmaxime nicht im Urkundenprozess? 27.08.2014, Deutscher Anwaltspiegel

https://www.deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/archiv/lasst-die-prozessbeteiligten-selbst-entscheiden/

Die Wochenfrist zum Termin des § 132 I 1 ZPO – Hat die Woche etwa acht Tage? 15.08.2013, NJW 2013, 2390-2393
Die Haftung des Rechtsanwalts für Nichtvermögensschäden – Eine Betrachtung aus versicherungsrechtlicher und vertragsgestalterischer Sicht, 01.05.2010, VersR 2010, 601-603; Zugleich Anmerkung zu BGH v. 09.07.2009, IX ZR 88/08, NJW 2009, 3025-3027.
Urteil der Woche – Schmerzensgeld fürs Seelenheil, 24.11.2009, Financial Times Deutschland
Staat will Produktpiraterie den Garaus machen, 11. Juni 2008 gemeinsam mit Dr. Sebastian Jungermann, Computerwoche

https://www.computerwoche.de/a/staat-will-produktpiraterie-den-garaus-machen,1866225

Mit uns durch Krise und Konflikt

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