Als Rechtsanwältin verstehe ich es als meine primäre Aufgabe, Ihnen als Mandanten eine realistische und wirtschaftlich sinnvolle Einschätzung und Lösung Ihrer Anliegen und Ansprüche zu ermitteln. Der Fokus der Wirtschaftlichkeit eines Rechtsstreites und die Abschätzung des wirtschaftlichen (Ausfall-)Risikos darf dabei nicht aus den Augen verloren werden. Auch wenn ein Prozessrisiko vorher nie genau berechnet werden kann, so können die Kosten eines Prozesses sehr genau kalkuliert werden. Diese Kosten dürfen nicht außer Verhältnis zu Ihrem wirtschaftlichen Interesse stehen. Dies im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen abzuwägen und zu analysieren ist meine Aufgabe.
Für meine Mandaten bin ich „Dolmetscherin“ für oftmals hölzernes Juristendeutsch und komplexe juristische Fragestellungen. Mein Ziel ist es, dass Sie sich zu jedem Zeitpunkt mitgenommen fühlen und die fachliche Umsetzung Ihrer Interessen durch mich stets nachvollziehen und verstehen können.
Von unserem Kanzleistandort in Hamburg-Eppendorf aus berate ich Mandanten in ganz Norddeutschland. Gerne können wir Besprechungstermine auch in Ihrem Unternehmen oder per Telefon- oder Videokonferenz durchführen. An den Standorten, Hannover, Kiel, Lüneburg und Reinbek habe ich durch mein Netzwerk Zugriff auf Besprechungsräume, in denen wir ebenso Besprechungen abhalten können.
Ich biete Ihnen rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung in allen wesentlichen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Mein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Insolvenz-, Vertrags- und Versicherungsrecht. Im Insolvenzrecht habe ich mich auf die Abwehr von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen spezialisiert und habe hier in meiner anwaltlichen Laufbahn eine Vielzahl von Anfechtungsansprüchen für meine Mandanten abwehren oder durch den Abschluss außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleiche wirtschaftlich tragbar halten können. Die immer wiederkehrenden Argumentationen der Insolvenzverwalter sind mir gut geläufig, da ich selbst mehrere Jahre für Insolvenzverwalter tätig war und Anfechtungsansprüche für diese ermittelt habe. Die „Schwachstellen“ von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen sind mir daher sehr gut bekannt. Von diesem Wissen möchte ich Sie profitieren lassen.
Auch die Beratung hinsichtlich präventiver Maßnahmen von Anfechtungsansprüchen oder Haftungsansprüchen von Geschäftsführern oder anderen Unternehmensorganen führe ich durch.
Selbstverständlich können auch Insolvenzverwalter von meiner Expertise, die ich beinahe zehn Jahren als Rechtsanwältin erworben habe, profitieren, sei es über die realistische Einschätzung von Erfolgsaussichten streitiger Auseinandersetzungen oder über die effektive Durchsetzung von Ansprüchen für die Masse.
Ich berate Sie zudem bei der Umsetzung Ihrer Start-up-Idee und entwerfe und prüfe für Sie alle hierbei anfallenden Verträge von der Satzung ihres Unternehmens bis zu gewerblichen Mietverträgen und Verträgen mit Lieferanten. Hierzu gehört auch die Erstellung der für Ihr Unternehmen passenden AGBs. Auch die Prüfung und Beratung bezüglich landes- und bundesrechtlicher Fördermöglichkeiten bei unternehmerischen Investitionen biete ich Ihnen an. Egal, ob Sie die Anschaffung einer neuen Anlage oder Maschine planen oder Ihre Geschäftsräume energetisch sanieren wollen, ich prüfe für Sie, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Speziell bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage berate ich Sie gerne, wie Sie die Eigentumsverhältnisse und die Nutzung der Anlage vertraglich gestalten können.
Für Versicherungsnehmer und Versicherte setze ich Ansprüche aus Sachversicherungsverträgen, insbesondere bei Gebäudeschäden, durch. Wenn Ihr Eigentum von einem Brandschaden betroffen ist, bedeutet dies nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation, sondern oftmals auch eine finanzielle. Sofern dann der Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung des Versicherers im Raum seht und eine teilweise oder vollständige Leistungskürzung droht, ist es für Sie unumgänglich, sich anwaltliche Fachkompetenz an die Seite zu holen. Ich berate Sie hierzu, welche Erfolgsaussichten bestehen und ob die Durchführung eines bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahrens für Sie sinnvoll ist.
Sofern Sie als Versicherungsmakler tätig sind und sich Haftungsansprüchen wegen angeblicher Falschberatung ausgesetzt sehen oder eine Interessenvertretung Ihrer Kundschaft suchen, berate ich Sie ebenfalls gerne.
Aber auch als Versicherer können Sie von meiner Expertise, die ich in den vergangenen Jahren aufgebaut habe, profitieren. Aufgrund meiner Erfahrung kann ich sehr gut einschätzen, wie belastbar die von den Versicherten aufgebauten tatsächlichen und rechtlichen Positionen sind und ob eine streitige Auseinandersetzung Erfolgsaussichten bietet. Natürlich verhandele ich für Sie auch eine gütliche Einigung zur Vermeidung von Auseinandersetzungen.
Seit dem 1. Juni 2020 bin ich für die Kanzlei Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartGmbB als angestellte Rechtsanwältin tätig.
Zuvor war ich bei der KSB INTAX v. Bismarck Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB, Lüneburg, überwiegend im Bereich des Versicherungsrechts sowie im allgemeinen Vertrags- und Wirtschaftsrechts tätig. In der Zeit bei KSB INTAX habe ich eine Vielzahl versicherungsrechtlicher Mandate betreut und insbesondere Großschäden nach Bränden mit Versicherern abgewickelt und Verhandlungen mit den Versicherern geführt. Mittelständische Unternehmen habe ich bei allen vertragsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen beraten.
Vor meinem Wechsel zu KSB INTAX war ich bei der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft in Lüneburg tätig und habe dort zum Großteil insolvenzrechtliche Mandate bearbeitet und abgewickelt. Das Dezernat für insolvenzrechtliche Anfechtungs- und Rückgewähransprüche wurde von mir aufgebaut und geleitet. Mandanten waren dabei Privatperson, mittelständische Unternehmen bis hin zum deutschlandweit tätigen Warenkreditversicherer, für welchen ich regelmäßig Anfechtungsansprüche abgewehrt habe. Auch konnte ich das Dezernat „Forderungseinzug und Forderungsmanagement“ in der Kanzlei etablieren.
Vor meiner Tätigkeit bei der SBL Rechtsanwaltsgesellschaft war ich bei der TPW Todt & Partner GmbH & Co. KG (nunmehr Baker Tilly Holding GmbH) als Rechtsanwältin im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht tätig. Für die dort tätigen Insolvenzverwalter habe ich für unzählige Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren insolvenzspezifische Ansprüche ermittelt und durchgesetzt und habe Gutachten und Berichte der Insolvenzverwalter vorbereitet und diese bei Betriebsfortführungen unterstützt.
Ich habe in Halle an der Saale Jura studiert. Mein Referendariat und mein zweites Staatsexamen habe ich am Oberlandesgericht Celle mit Stationen in Lüneburg und Hamburg absolviert.
In meiner Freizeit bin ich aktiv im Hundesportverein und genieße mit meiner Familie das Leben auf dem Land. Ich begeistere mich für alte Handwerke und verbringe meine Urlaube gerne in Skandinavien.