Mit uns durch Krise und Konflikt

Einer der Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das Versicherungsrecht. Wir vertreten unsere Zielgruppe, kleine und mittelständische Unternehmer und Unternehmen sowie Immobilieneigentümer bei allen versicherungsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten. Wir sind für Sie kompetenter Ansprechpartner sowohl im Streit- und Konfliktfall, wie auch bei der Beratung zur Vertragsgestaltung.

Oft kommt es zu Streitigkeiten mit der Versicherung, bei der sich diese ganz oder teilweise weigert, einen entstandenen Schaden zu übernehmen. Für Sie als Kunde sitzt die Versicherung gefühlt immer “am längeren Hebel” und genau da kommen wir als Rechtsanwälte ins Spiel. Wir machen uns für Ihre Interessen stark und sorgen dafür, dass der Dialog mit Ihrer Versicherung auf Augenhöhe stattfindet. Wir sind mit der optimalen taktischen Vorgehensweise in solchen Konflikten durch unsere jahrelange Erfahrung gut vertraut. Mit unserem  Verhandlungsgeschick und anwaltlichen Durchsetzungsstärke können wir für Sie eine optimale Schadensübernahme erreichen.

Unsere Expertise erstreckt sich auf alle Arten von Versicherungsverträgen. Wir vertreten regelmäßig Mandanten im Fall von Streitigkeiten bei Haftpflichtversicherungen für Unternehmen, insbesondere Vermögenschadenhaftpflichtversicherungen sowie Betriebs- oder Berufs- oder Produkthaftpflichtversicherungen. Weitere häufig vorkommende Mandate bearbeiten wir im Bereich der Sachversicherungen, insbesondere Gebäude- und Elementarversicherungen, sowie Inventarversicherungen für Büros und Betriebsimmobilien. Unsere Expertise wird abgerundet durch regelmäßig bearbeitete Mandate aus dem Bereich der Unfallversicherungen sowie Auseinandersetzungen mit Rechtschutzversicherungen.

Im Schadensfall zeigt die Praxis, dass Versicherungen den Schaden oftmals nur zum Teil regulieren oder die Versicherungsleistung sogar ganz verweigern. Die Gründe für eine Leistungsverweigerung des Versicherers sind vielfältig. Angefangen von einer restriktiven Schadensbearbeitung beim Versicherer, bis hin zu einem schleppend verlaufenden Sachverständigenverfahren – Versicherungen versuchen ihren finanziellen Beitrag möglichst gering zu halten. Bestenfalls wird Ihnen ein für Sie wirtschaftlich ungünstiger Vergleich angeboten.

Wenn Ihre Versicherung den Ausgleich der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche ablehnt, müssen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als erfahrene Rechtsanwälte setzen wir für Sie Ansprüche aus Versicherungsverträgen durch. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie man etwa den häufigen Einwendungen einer Unterversicherung oder auch einer vermeintlichen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers begegnet. Dadurch verhindern wir langwierige Auseinandersetzungen oder Leistungskürzungen des Versicherers. Wir prüfen für Sie, ob die Einwände des Versicherers überhaupt durchgreifen und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden.

Als Anwälte sind wir ausschließlich Ihren wirtschaftlichen Interessen verpflichtet. Sollte eine Versicherung trotz unserer professionellen außergerichtlichen Verhandlungsführung ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, scheuen wir als versierte Prozessanwälte keine gerichtliche Auseinandersetzung.
Wenn Sie einen Versicherungsfall haben und Ihre Versicherung verweigert ganz oder teilweise die Zahlung, ohne dass Sie die Gründe dafür nachvollziehen können, sprechen Sie uns gerne an.

Unseren Mandanten bieten wir folgende Leistungen an:

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