Sanierung in Eigenverwaltung

In der Eigenverwaltung können Sie den Kurs Ihres Unternehmens weiterhin im Wesentlichen selbst bestimmen.

Als Bürogemeinschaft mit einem Schwerpunkt im und mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht begleiten wir Sie bei der Planung und Umsetzung eines Eigenverwaltungsverfahrens. Der Antrag auf Eigenverwaltung setzt voraus, dass die Anordnung der Eigenverwaltung nicht zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Diese Frage prüfen die Insolvenzgerichte in der Regel sehr genau, weshalb eine Begleitung durch einen erfahrenen anwaltlichen Berater unerlässlich ist.

Für eine erfolgreiche Eigenverwaltung werden verschiedene Sanierungsspezialisten benötigt, um einzelne Hürden innerhalb des Verfahrens zu überwinden. Hierzu zählen versierte Steuer- und Unternehmensberater mit Expertise in der Sanierung.  Mit unseren inzwischen über 10 Jahren Branchenerfahrung profitieren Sie und Ihr Sanierungsvorhaben von unserem Netzwerk. Hierzu gehört auch die Auswahl eines passenden Sachwalters.

Schutzschirmverfahren als Sanierungsinstrument

Zu den Beratungsinstrumenten unserer Bürogemeinschaft zählt auch das Schutzschirmverfahren. Dieses Verfahren ist ein auf die Erstellung eines Insolvenzplans angelegtes Sanierungsverfahren. Es soll einem Unternehmer die Zeit geben, einen Insolvenz- bzw. Sanierungsplan zu erarbeiten. Voraussetzung für das Schutzschirmverfahren ist ein Insolvenzantrag bei drohender Zahlungsfähigkeit oder bei Überschuldung. Bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit ist der Weg in das Schutzschirmverfahren nicht möglich. Daneben erfolgt eine Eigenverwaltung nur auf Ihren Antrag. Im gesamten Antragsverfahren empfiehlt sich dringend eine anwaltliche Begleitung, um falsche strategische Entscheidungen zu vermeiden.

Dies gilt schon deshalb, weil eine Bescheinigung eines in Insolvenzangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers vorzulegen ist, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Eine solche Bescheinigung erstellen wir für Sie.

Für den Fall, dass Sie ein Eigenverwaltungs- und / oder Schutzschirmverfahren anstreben, sind Sie bei uns in guten Händen. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.

Mit uns durch Krise und Konflikt

0

Ihre Bestellung