Mit uns durch Krise und Konflikt

Ihr Notar in Wentorf bei Hamburg

Unser Service für Sie

Seit dem 1. November 2022 bin ich in Wentorf bei Hamburg zum Notar bestellt. Meine Kanzlei hat ihren Sitz Am Casinopark 15, 21465 Wentorf. Als Notar beurkunde und beglaubige ich am Standort in Wentorf bei Hamburg in sämtlichen Notarangelegenheiten für Unternehmer, Unternehmen und Privatpersonen. Gemeinsam mit meinem erfahrenen Team stehe ich Ihnen für sämtliche notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Dazu gehören Immobiliengeschäfte, Gesellschaftsverträge, Eheverträge und Testamente sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung. Wir bearbeiten Ihr Anliegen zeitnah und professionell.

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Als Ihr unparteiischer Notar berate ich die Beteiligten eines Vertrages umfassend und auf Augenhöhe mit Überblick und viel Erfahrung in schwierigen Gestaltungsfragen.

Für besonders bedeutsame Rechtsakte sieht der Gesetzgeber vor, dass diese von einem Notar zu beurkunden sind. Die Aufgabe des Notars ist es, über die Tragweite der jeweiligen Geschäfte aufzuklären und für eine rechtssichere Gestaltung zu sorgen. Sie dürfen von uns sowohl eine rechtlich sichere als auch schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens erwarten. Mein Anspruch an meine Arbeit ist es, meine Urkundenentwürfe zügig zu fertigen und dabei die Beteiligten optimal mit einzubeziehen. Mein Notarteam mit qualifiziertem Fachpersonal sorgt nach der Beurkundung für eine schnelle und reibungslose Umsetzung der Urkunden. Unser Ziel ist es, dass alle Beteiligten eines Vertrages zufrieden sind, sich dabei gut und umfassend beraten fühlen.

Erfahrung & Kompetenz

Meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht lasse ich in meine notarielle Tätigkeit mit einfließen. Gerade in der vorbeugenden Rechtsgestaltung zum Schutz von Vermögen (Asset Protection) habe ich eine besondere Expertise.

Ich biete Ihnen eine umfassende notarielle Beratung an. Als Notar beurkunde ich für Sie Immobilienkaufverträge, Grundstückskaufverträge und Grundstücksübertragungsverträge. Darüber hinaus berate und unterstütze ich Sie bei Gesellschaftsgründungen oder Gesellschaftsumwandlungen sowie bei Satzungsänderungen für alle beurkundungspflichtigen Gesellschaftsformen. Hierzu gehören insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaften (AG) sowie Kommanditgesellschaften (KG und GmbH & Co. KG).

Des weiteren entwerfe und beurkunde ich für Sie nach Ihren individuellen Wünschen Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen. Auch bei der Beurkundung von familienrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen wie beispielsweise Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen unterstütze ich Sie mit meiner fachlichen Expertise. In erbrechtlichen Fragen wie der Gestaltung und Beurkundung von Testamenten oder Erbverträgen sowie Erbscheinsanträgen stehe ich Ihnen mit einer umfassenden und individuellen Beratung zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie bei mir ohne lange Wartezeiten auch Unterschriften und Fotokopien sowie Anmeldungen zum Handelsregister beglaubigen lassen.

Zögern Sie nicht, mein Team und mich zu kontaktieren und Ihr Anliegen mit uns zu besprechen. Rufen Sie uns unverbindlich für ein Erstgespräch an: 040 22 86 55 320

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