Die Gründung eines Startups stellt Sie als Gründer vor eine Reihe von Themen und Fragen, die den Grundstein für den Erfolg Ihres Startups und Unternehmens bedeuten. Auch wenn der Begriff “Startup” für Innovation und unkonventionelles Gründertum steht, die Gründungs- und Aufbauphase ist von Bürokratie und einer Vielzahl rechtlicher Fragen geprägt. Angefangen von der Frage, welche Rechtsform die ideale für Ihr Startup ist, was Sie in einem Gesellschaftsvertrag regeln müssen und sollten und wie Sie Ihr operatives Geschäft auf rechtssichere Beine stellen – wir begleiten und beraten Sie von der Idee bis zur Umsetzung bei allen juristischen Fragen.
In der Aufbauphase prüfen und beraten wir Sie zu allen anfallenden Verträgen, angefangen vom Gewerbemietvertrag, Verträgen mit Dienstleistern und Kunden bis hin zu der Erstellung von Arbeits- und Lieferantenverträgen.
Wir erstellen auf die Bedürfnisse Ihres Startups maßgeschneiderte AGB (auch speziell für Onlineshops und Onlineplattformen) und Widerrufsbelehrungen und ermitteln im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen, welche Regelungen und Vertragsgestaltungen für Ihr Unternehmen sinnvoll und wirtschaftlich sind.
Hierbei gilt es die Besonderheiten der jeweiligen Branche zu beachten und vertraglich umzusetzen. Denn die Gründung eines Unternehmens im Lebensmittelbereich erfordert andere rechtliche Voraussetzungen als die der Gründung eines Onlinedienstleisters. Die Produktion und der Verkauf von Lebensmitteln ist einer Vielzahl behördlicher Regularien unterworfen, die im Vorfeld bedacht und eingeholt werden müssen. Hierzu beraten wir Sie gerne!
Gemeinsam stellen wir Ihr Startup auf eine umfassende und solide Rechtsgrundlage.
RA Claudius Finkbeiner LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
finkbeiner@finkbeiner-kanzlei.de
RA Alexander Druckenbrodt
Rechtsanwalt
druckenbrodt@finkbeiner-kanzlei.de
RAin Kristin Didzoneit
Rechtsanwältin
didzoneit@finkbeiner-kanzlei.de
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