Zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei mit RA Druckenbrodt als Spezialist für Zivilprozessrecht und RA Finkbeiner als Fachanwalt für Insolvenzrecht zählt die Abwehr von Insolvenzanfechtungen. Insolvenzanfechtungen durch Insolvenzverwalter sind ein häufig auftretendes Phänomen, das die Betroffenen zunächst häufig sehr irritiert. In einem Schreiben fordert ein zumeist völlig unbekannter Insolvenzverwalter zur Zahlung eines oftmals fünf- oder sogar sechsstelligen Betrages auf und droht mit einer Klageerhebung.
Für viele Unternehmer ist eine Insolvenzanfechtung nicht nachvollziehbar. Eigentlich hat man kaufmännisch alles richtig gemacht: Man hat mit Nachdruck, Ratenzahlungen oder durch Zwangsvollstreckung nach womöglich jahrelangem Rechtsstreit vom Schuldner Zahlungen erhalten, die nun vom Insolvenzverwalter angefochten werden.
Richtig ist: Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, in der Vergangenheit liegende Rechtsgeschäfte des insolventen Unternehmers anzufechten. In solchen Fällen kann der Insolvenzverwalter bereits vereinnahmte oder vollstreckte Beträge zur Insolvenzmasse zurückfordern. Dies gilt beispielsweise, wenn durch Zahlungen vor Insolvenzeröffnung andere Gläubiger des insolventen Unternehmens benachteiligt wurden und der begünstigte Unternehmer Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hatte.
Der betroffene Unternehmer kann sich gegen solche Ansprüche alleine kaum wehren, da ihm als Begünstigten immer unterstellt wird, er habe von der Krise des Schuldners gewusst.
Es genügt oft schon, Ratenzahlungen entgegen genommen zu haben, obwohl dies anfänglich nicht vereinbart war. Zudem hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren die Anfechtbarkeit von Zahlungen immer weiter ausgeweitet. Gegen solche Ansprüche ist mit unserer fachkundigen Vertretung eine Abwehr oder zumindest eine Reduktion der Ansprüche sehr gut möglich. Die entscheidenden Vorschriften haben einen weiten Auslegungsspielraum. Zudem ist die Rechtsprechung bei Insolvenzanfechtung sehr dynamisch. Schließlich hat sich die Rechtslage in den durch eine Reform im Jahr 2017 zugunsten der betroffenen Unternehmer verbessert.
Gerade bei diesen Streitigkeiten kommt es deshalb auf genaue Kenntnisse der Rechtsprechung und der Zivilprozessordnung an. Zumeist lässt sich eine Reduktion der geforderten Zahlung erreichen. Leider wissen das viele Unternehmer – und auch viele Anwaltskollegen ohne Kenntnis vom Insolvenzrecht – nicht. Sie lassen es dann lieber auf eine Klage ankommen, obwohl Vergleichsgespräche häufig der sinnvollere Weg sind.
Daneben ist bei der Verhandlung die besondere Situation von Insolvenzverwaltern zu beachten. Diese sind bei konstruktiver Zusammenarbeit oft genug außergerichtlich gesprächsbereit und zu Zugeständnissen zu bewegen, wenn man den richtigen Ton trifft und die nötigen Branchenkenntnisse hat.
Wir vertreten Sie mit der fachanwaltlichen Kompetenz von RA Finkbeiner und der prozessualen Erfahrung von RA Druckenbrodt. Mit einer klugen Verhandlungsstrategie können wir für Sie erreichen, einer Insolvenzanfechtung außergerichtlich oder – falls erforderlich – im Rechtsstreit erfolgreich zu begegnen und den für Sie drohenden Schaden zu verhindern oder zumindest abzumildern.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch eine vorbeugende Vertrags- oder AGB-Gestaltung ebenso wie die gezielte Steuerung der Inkassobemühungen zur künftigen Vermeidung von Insolvenzanfechtungsrisiken. Daneben biete ich auch eine Prüfung der Tätigkeit Ihrer bisherigen Berater an. Es kann eine schuldhafte Pflichtverletzung Ihres Anwalts oder Ihres Inkassobüros darstellen Zahlungen entgegenzunehmen, die sich hinterher als insolvenzrechtlich anfechtbar erweisen.
Rufen Sie uns gerne unverbindlich an, wir unterstützen Sie dabei Ansprüche von Insolvenzverwaltern abzuwehren.
RA Claudius Finkbeiner LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
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RA Alexander Druckenbrodt
Rechtsanwalt
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