Im Rahmen der Beratung prüfen wir für Sie oder Ihr Unternehmen immer das Vorliegen von Insolvenzgründen. Diese können sein: drohende Zahlungsunfähigkeit, eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Gerade für Geschäftsführer von GmbHs oder anderen Kapitalgesellschaften ist diese Frage besonders relevant, da das Vorliegen solcher Insolvenzgründe und ein unterlassener Insolvenzantrag zu einer persönlichen Haftung führen kann.
Auf Wunsch begutachten wir das Vorliegen von Insolvenzgründen auch formal. Ein solches Statusgutachten nach IDW S 11-Standard ist die bestmögliche Absicherung für Sie als Geschäftsführer in der Krise. Die formale Begutachtung durch RA Finkbeiner als einen Fachanwalt für Insolvenzrecht ist eine gute Argumentationsgrundlage bei Haftungsvorwürfen.
Eine Beratung über das Vorliegen von Insolvenzgründen kann Ausgangspunkt für viele Szenarien sein:
Viele Geschäftsführer möchten nur ein Gefühl für die Krisenlage entwickeln. Wenn keine Insolvenzgründe vorliegen, ist dies für viele Mandanten oft sehr beruhigend. Nicht jede Krise führt zu einer Insolvenzantragspflicht. Ein Beratungsgespräch hilft dabei, dies richtig einzuordnen.
Falls eine Insolvenzantragspflicht besteht und die Insolvenzgründe nicht mehr beseitigt werden können, ist ein Insolvenzantrag zur Minimierung Ihrer Haftung unumgänglich. Hier gilt es dann, die richtigen Schritte und Maßnahmen zu koordinieren. Mit mir als Berater an Ihrer Seite können Sie die zahlreichen Haftungsfallen umgehen oder zumindest reduzieren.
Mit guter strategischer Vorbereitung kann ein Insolvenzantrag jedoch auch der Beginn eines Sanierungsprozesses sein in dessen Rahmen Ihr Unternehmen von einem neuen Träger übernommen und fortgeführt wird. Denkbar ist aber auch die Vorbereitung einer Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren oder ein Insolvenzplanverfahren.
Alternativ können wir Sie bei der Abwicklung im Rahmen der Insolvenz unterstützen und auch hier helfen, haftungsträchtige Fehler zu vermeiden.
Wenn die Möglichkeit besteht, die Insolvenzgründe zu beseitigen, kann unsere Beratung der Ausgangspunkt für eine Sanierung sein an dessen Ende Ihr Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgeht. Mit unserer Expertise können wir Sie und Ihr Unternehmen bei einem Turn-Around- Prozess beraten und die Vertretung gegenüber den schwierigsten Gläubigern übernehmen. Anschließend können wir – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Ihrem oder einem von uns empfohlenen Steuerberater – für Sie ein Sanierungskonzept erarbeiten. Damit schaffen Sie die Voraussetzungen für Sanierungsdarlehen oder erfolgreiche Verhandlungen mit Lieferanten, Ihrer Hausbank oder dem Finanzamt.
Für jedes denkbare Szenario im insolvenzrechtlichen Bereich können wir Ihnen unsere kompetente Unterstützung anbieten. Zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen.
RA Claudius Finkbeiner LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
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RA Alexander Druckenbrodt
Rechtsanwalt
druckenbrodt@finkbeiner-kanzlei.de
RAin Kristin Didzoneit
Rechtsanwältin
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