Privatvermögen rechtssicher und unanfechtbar schützen

Sie sind Geschäftsführer, Unternehmer oder Selbstständiger und befürchten den Verlust von Privatvermögen in der Krise? Wir helfen Herr der Lage zu bleiben! Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ihr persönliches Konzept zum Schutz Ihres Vermögens vor den Folgen einer Insolvenz. Aus unserer langjährigen Expertise wissen wir, wie Sie alle zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten für sich nutzen können. Mit unserer Beratung können Sie es verhindern, dass Vermögensgegenstände gepfändet oder verwertet werden (Zwangsvollstreckung), eine Vermögensübertragung angegriffen wird (Insolvenzanfechtung) oder strafrechtliche Konsequenzen (strafbarer Bankrott oder Untreue) drohen.

Vertrauen Sie unserer besonderen Expertise. Unser Anwaltsteam hat langjährige Berufserfahrung in allen hier wichtigen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Claudius Finkbeiner hat mehrere Jahre für Insolvenzverwalterkanzleien gearbeitet und kennt alle Vorgehensweisen des Insolvenzverwalters im Verfahren. Er berät seit über zehn Jahren Geschäftsführer, Unternehmer oder Selbstständige vor und in der Krise, kennt aus seiner notariellen Praxis alle Gestaltungsmöglichkeiten und ist ein erfahrener Verteidiger in Insolvenzstrafsachen. Rechtsanwalt Alexander Druckenbrodt ist Experte für Geschäftsführerhaftungsfälle und als Prozessanwalt in der Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten. Rechtsanwältin Kristin Didzoneit hat mehrjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung gesammelt. Sie hat eine besondere Expertise in Fragen der Insolvenzanfechtung und der Abwehr solcher Ansprüche und in der begleitenden Krisenberatung.

Zwar gilt, dass im Insolvenzverfahren einer GmbH das Privatvermögen des Geschäftsführers unangetastet bleibt. In der Praxis werden Geschäftsführer häufig mit persönlichen Haftungsansprüchen konfrontiert. Genau hier setzt unser Beratungsansatz an um solche Ansprüche von vornherein ins Leere laufen zu lassen und wirksame Verteidigungslinien aufzubauen.

Im Fall der Insolvenz einer GbR oder einer KG wiederum gehen alle Haftungsansprüche auf den Insolvenzverwalter über, der diese dann direkt beim Gesellschafter geltend macht. Im Fall der Insolvenz eines Einzelunternehmers fällt grundsätzlich das gesamte Vermögen ohne Umwege in die Insolvenzmasse. Ein Schonvermögen gibt es in solchen Fällen nicht und auch künftiges Einkommen ist voll pfändbar bis auf einen geringen Selbstbehalt. Hier können wir durch strategische Schritte Vermögensgegenstände so absichern, dass eine Insolvenz nicht das Ende ist.

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Zudem lassen sich Altersvorsorgeverträge beispielsweise oft unproblematisch vor Pfändungen absichern. Darüber hinaus gibt es verschiedenste Optionen der gesellschaftsrechtlichen oder familienrechtlichen Gestaltung oder auch Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens, deren Anwendung wir für Sie prüfen und gestalten.

Bitte lassen nicht von Panik leiten! Häufig greifen Unternehmer kurz vor dem Insolvenzverfahren zu unbedachten Maßnahmen, die für den Unternehmer mit persönlicher Haftung bedroht sind; relativ oft werden solche unbedachten Vermögensübertragungen, die Vermögen vor Gläubigern schützen sollten, vom Insolvenzverwalter rückgängig gemacht. Dafür wurde ein umfangreiches Anfechtungsrecht geschaffen, dass dem Insolvenzverwalter die Anfechtung in großem Umfang ermöglicht.

Für Sie vielleicht noch wichtiger ist, dass der Gesetzgeber Übertragungen von Vermögen oder dessen Verschleierung in der Krise unter Strafe gestellt hat. Damit droht nicht nur der Verlust des Vermögensgegenstandes, sondern unter Umständen auch Freiheitsstrafe und der Verlust der Möglichkeit am Ende eines Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung zu bekommen. Um diese Folgen zu vermeiden, bedarf es einer sorgfältigen Gestaltung durch uns als Ihre Anwälte. Wer dies berücksichtigt, kann sich und seine Familie zumindest teilweise vor den Folgen eines Insolvenzverfahrens schützen.

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Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher nutzen

Ihr tragfähiges Vermögensschutzkonzept durch

  • individuelle Gestaltung Ihres Konzeptes vom Fachanwalt
  • umfassenden Schutz privater Vermögenswerte
  • Vorbeugen von Strafbarkeit
  • Verhinderung von Anfechtbarkeit

Es macht einen großen Unterschied, ob man sich im Vorfeld hat beraten lassen um alle zur Verfügung stehenden Optionen auszuloten – oder auf eine solche Beratung verzichtet hat.

Wir beraten Sie, bezogen auf Ihren individuellen Fall, über die Möglichkeiten eines Schutzes Ihres Privatvermögens und unterstützen Sie bei der rechtlichen Ausgestaltung eines tragfähigen Vermögensschutzkonzepts. Für die Sicherung des von Ihnen aufgebauten Vermögens ist es von erheblicher Bedeutung, dass man gut vorbereitet in ein Insolvenzverfahren geht. Behalten Sie das Heft des Handelns in der Hand. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und gestützt auf die Kompetenz von RA Finkbeiner als Fachanwalt für Insolvenzrecht dabei. Rufen Sie uns jetzt für ein Erstgespräch an: 040 22 86 55 320

Mit uns durch Krise und Konflikt

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