Als Rechtsanwälte sind wir Ihre Berater auf Augenhöhe. Wir betreuen Ihr Anliegen mit Engagement und Kompetenz und immer mit dem Ziel vor Augen, Ihre Interessen zu wahren.
Vergütung:
Die Vergütung für Ihre Vertretung vereinbaren wir individuell im Einklang mit Ihren Bedürfnissen und dem Aufwand. Selbstverständlich bieten wir eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis eines Stundensatzes an.
Fortbildung:
Wir bilden uns regelmäßig in allen von uns betreuten Rechtsgebieten fort oder bieten selbst Fortbildungen für Kollegen und Unternehmen an. Damit stellen wir sicher, dass sich unsere Beratung immer an der aktuellen Rechtsprechung und der fachlichen Höhe der Entwicklungen des Rechts orientiert.
Erstberatung:
Grundsätzlich bieten wir keine kostenfreie Erstberatung an. Im Einzelfall besteht auch hier die Möglichkeit einer individuellen Regelung. Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher übersteigen in jedem Fall niemals die gesetzliche Obergrenze von 190,00 EUR + MwSt.
Rechtsschutzversicherung:
Unsere Kanzlei arbeitet mit allen gängigen Rechtsschutzversicherern zusammen (auch Geschäftsführerversicherung, D&O-Versicherung, Organhaftpflichtversicherung, Managerhaftpflichtversicherung, Vermögenschadenhaftpflichtversicherung). Gerne stellen wir für Sie die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung.
Terminsvertretung:
Als erfahrene Prozessanwälte übernehmen wir für Rechtsanwaltskollegen – gerne auch kurzfristig – Terminsvertretungen bei allen Zivil- und Arbeitsgerichten in und um Hamburg.
Um Sie anwaltlich vertreten zu können, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht. Wenn Sie uns in Ihrer Angelegenheit mandatieren möchen, schicken Sie diese bitte unterschrieben an unsere Kanzlei. Darüber hinaus finden Sie weitere Links zu immer wieder benötigten Dokumenten und Vordrucken.