Anlegeranwälte versuchen aktuell, die Vermittler in die Haftung zu nehmen – mit dem Ziel, die Verluste der Anleger auf diesem Weg zu kompensieren. Ihnen wird vorgeworfen, bei der Vermittlung Fehler gemacht zu haben. Teilweise wird dabei mit bereits erstrittenen Urteilen argumentiert – ob diese tatsächlich substanzielle Grundlage haben, bleibt fraglich.
Wenn auch Sie CO.NET-Beteiligungen vermittelt haben und nun Schreiben von Kanzleien erhalten, sollten Sie nicht allein reagieren. Die richtige Strategie entscheidet jetzt über Ihre rechtliche und wirtschaftliche Zukunft.
Wir vertreten bereits mehrere Vermittler in vergleichbaren Fällen rund um CO.NET. Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Haftungsrecht, in Vermittlerprozessen sowie im Umgang mit Drucksituationen wie der aktuellen.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Wer klug und frühzeitig reagiert, kann sich erfolgreich verteidigen.
Kontaktieren Sie uns jetzt – vertraulich und unverbindlich.
Wir stehen an Ihrer Seite.
RA Claudius Finkbeiner LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
finkbeiner@finkbeiner-kanzlei.de
RA Alexander Druckenbrodt
Rechtsanwalt
druckenbrodt@finkbeiner-kanzlei.de
RAin Kristin Didzoneit
Rechtsanwältin
didzoneit@finkbeiner-kanzlei.de
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