Service und Vergütung

Als Rechtsanwalt bin ich Ihr Berater auf Augenhöhe. Ich betreue Ihr Anliegen mit Engagement und Kompetenz und immer mit dem Ziel vor Augen, Ihre Interessen zu wahren.

Vergütung:
Die Vergütung für Ihre Vertretung vereinbaren wir individuell im Einklang mit Ihren Bedürfnissen und dem Aufwand. Selbstverständlich biete ich eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis eines Stundensatzes an.

Fortbildung:
Ich bilde mich regelmäßig in allen von mir betreuten Rechtsgebieten fort oder biete selbst Fortbildungen für Kollegen an. Damit stelle ich sicher, dass sich meine Beratung immer an der aktuellsten Rechtsprechung und auf der fachlichen Höhe der Entwicklungen des Rechts orientiert.

Erstberatung:
Grundsätzlich biete ich keine kostenfreie Erstberatung an. Im Einzelfall besteht auch hier die Möglichkeit einer iindividuellen Regelung. Die Kosten eienr Erstberatung übersteigen in jedem Fall niemals die gesetzliche Obergrenze von 190,00 EUR + MwSt.

Rechtsschutzversicherung:
Meine Kanzlei arbeitet mit allen gängigen Rechtsschutzversichereren zusammen. Gerne stelle ich für Sie die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung.

Terminsvertretung:
Als erfahrener Prozessanwalt übernehme ich für Rechtsanwaltskollegen – gerne auch kurzfristig – Terminsvertretungen bei allen Zivil- und Arbeitsgerichten in und um Hannover.

Formulare zum Download

Um Sie anwaltlich vertreten zu können, benötige ich von Ihnen eine Vollmacht. Wenn Sie mich in Ihrer Angelegenheit mandatieren möchen, schicken Sie diese bitte unterschrieben an meine Kanzlei. Darüber hinaus finden Sie weitere Links zu immer wieder benötigten Dokumenten und Vordrucken.

Mit uns durch Krise und Konflikt

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