Das deutsche Zivilprozessrecht lebt von dem Grundsatz, dass der Verlierer eines Rechtsstreits die Kosten zu tragen hat. Zu diesen Kosten zählen sowohl die Gerichtskosten als auch die außergerichtlichen Kosten, insb. die Rechtsanwaltskosten der Gegenpartei.
Um allerdings einen Rechtsstrei…