Kompetenz im Vergaberecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Vergaberecht. Wir vertreten hier sowohl bietende Unternehmen als auch ausschreibende Institutionen wie kommunale Unternehmen, Zweckverbände, Landesbehörden, Kommunen und Körperschaften. Auf diese Weise sind wir mit den Überlegungen aller Beteiligten gut vertraut. Sie als Mandant profitieren dadurch von unserer vielseitigen Erfahrung.

Begleitung von Unternehmen im Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibungen versprechen heutzutage sichere, lukrative Aufträge. Entsprechend groß ist manchmal der Bieterpool, wenn es um die Vergabe geht. Für Sie als Unternehmer gibt es bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen jedoch eine Fülle von Vorschriften und Regelungen zu beachten. Wussten Sie, dass die Fehlerquelle schon bei Ausschreibungen in puncto Formalia so groß ist, dass geschätzte zwei Drittel der öffentlichen und privaten Ausschreibungen rechtlich angreifbar wären? Wir prüfen für Sie sowohl Vergabeausschreibungen als auch Ihre Anträge. Wir begleiten Sie bei einem Vergabeverfahren von der Überprüfung der Ausschreibung über die Erstellung Ihrer Unterlagen bis zur vergaberechtlichen Rüge gegenüber dem Anbieter. Hier helfen wir , Ihren technischen und fachlichen Sachverstand in den richtigen rechtlichen Rahmen zu setzen und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in einem Nachprüfungsverfahren gegenüber der Vergabekammer oder gegenüber Wettbewerbern, beispielweise im Regressverfahren.

In allen vergaberechtlichen Belangen und Verfahrensschritten stehen wir Ihnen als Berater und Rechtsanwalt mit unserer Expertise zur Seite.

Begleitung von ausschreibenden Institutionen im Vergabeverfahren

Als erfahrene Rechtsanwälte beraten, begleiten und vertreten wir selbstverständlich auch die Anbieterseite im Vergabeverfahren. Eine Vielzahl vergaberechtlicher Ausschreibungen ist schon unter formalen Gesichtspunkten rechtlich angreifbar. Gerade als Kommune ohne eigene spezialisierte Rechtsabteilung müssen Sie sicherstellen, dass das Vergaberecht ordnungsgemäß angewendet wird, um nicht angreifbar oder haftbar zu sein. Wir unterstützen Sie von der Erstellung der Ausschreibung bis zur Angebotsauswertung und Zuschlagserteilung und selbstverständlich auch im Fall der vergaberechtlichen Rüge durch Bieter. Ziel ist es dabei, stets die rechtlichen Rahmenbedingungen vollumfänglich einzuhalten und Ihnen als Mandanten im Vergabeverfahren den optimalen Handlungs- und Ermessensspielraum zu verschaffen. Um dies zu erreichen und eine rechtssichere Vergabe sicherzustellen, lohnt es sich auch bei kleineren Projekten, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Sprechen Sie uns unverbindlich an. Wir erstellen für Sie ein auf den Einzelfall abgestimmtes Angebot.

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